gemeinsam Eichen, getrennt Buchen
Der Behördenwald wird gelichtet
Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Eichbehörde
Am 11. März 2003 haben die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg geschlossen. Er wird nach der Ratifizierung durch die Parlamente beider Länder – voraussichtlich am 1. Juli 2004 – in Kraft treten.Das gemeinsame Landesamt steht am Ende einer Entwicklung, die von Arbeitsteilung und Zusammenarbeit geprägt war. So wurden bereits beim Aufbau der Brandenburger Eichbehörde nach 1990 in Berlin vorhandene Ressourcen berücksichtigt. Prüfeinrichtungen wie z.B. für Strahlenschutz- und Schallpegelmessgeräte, die sehr kostenintensiv sind, wurden nicht doppelt angeschafft. Weitere fachliche Abstimmungen und Verwaltungsvereinbarungen die ein abgestimmtes Vorgehen der Behörden in bestimmten Bereichen regelten, folgten.
Trotzdem waren Doppelanschaffungen von Prüfgeräten nicht zu vermeiden, die durch die Fusion entfallen werden. Auch die Nutzung des vorhandenen Prüfgeräteparks wird durch diesen Schritt optimiert. Ein Staatsvertrag zwischen beiden Ländern war wegen der wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben im Mess- und Eichwesen erforderlich.
Bei den Vorbereitungen durch die Wirtschaftsressorts beider Länder konnte auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre zurückgegriffen werden. Im Wesentlichen waren strukturelle Fragen bis hin zur Personalzuordnung zu klären. Natürlich spielte auch die finanzielle Grundlage einer gemeinsamen Eichbehörde eine wesentliche Rolle. Bei der Zuordnung zentral zu bearbeitender Aufgaben bildete die bereits abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung beider Eichbehörden eine gute Grundlage.
Die Struktur der gemeinsamen Behörde musste jedoch aus zwei sehr unterschiedlichen Einzelstrukturen gebildet werden. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen (LME) Berlin mit nur einer Dienststelle ohne Außenstellen war vertikal strukturiert. Das LME Brandenburg mit vier Außenstellen war zur Sicherung eines einheitlichen Vorgehens horizontal strukturiert. Man war sich einig, dass der Personaleinsatz für die Eich- und Überwachungsaufgaben unabhängig davon, ob zwei Eichbehörden oder eine gemeinsame Eichbehörde existieren, gleich ist. Somit hat die gemeinsame Eichbehörde – mit dem Eichamt Berlin- fünf Außenstellen.
Aufgrund der größeren Zeitspanne zwischen den Abstimmungen beider Wirtschaftsressorts und dem Abschluss des Staatsvertrages zur Bildung einer gemeinsamen Eichbehörde hatten sich in beiden Eichbehörden bereits personelle Veränderungen ergeben. Diese Veränderungen und vor allen Dingen inhaltliche Änderungen des Eichgesetzes, die zur Zeit vorbereitet werden, sind eine Herausforderung für den künftigen gemeinsamen Geschäftsverteilungsplan. Dabei muss die Besonderheit berücksichtigt werden, dass die Dienstaufsichten wegen der unterschiedlichen personalrechtlichen Regelungen in beiden Ländern von den Wirtschaftsressorts der Länder wahrgenommen werden.
Für den Dienstbetrieb sind praktikable Lösungen zu finden, die die Arbeit mit zwei Personalvertretungen einschließen. Die Trennung der Aufsichten betrifft auch die Fachaufsicht, da wegen der Bundesgesetzgebung Entscheidungen zum Eichgesetz auch durch den Bundesrat getroffen werden müssen. Zudem haben die für das Eichwesen zuständigen Ministerien der Länder sich auf ein Abkommen für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter geeinigt. Darin ist u.a. eine Akademie vorgesehen, deren fachliche Inhalte jährlich abgestimmt werden und deren Finanzierung nach einem Schlüssel von den Ländern übernommen wird.
Weitere Angleichungen stehen im IT-Bereich an. Hier sind verschiedene technische Plattformen zu vereinheitlichen. Ganz vorne steht dabei der elektronische Datenaustausch über zwei Landesverwaltungsnetze und die dafür zur Verfügung stehenden Bandbreite. Hier hat das LME Brandenburg mit den Außenstellen gegenüber Berlin Nachholbedarf.
Die Aufgaben einer Eichbehörde stehen – auch nach Änderungen des Eichgesetzes – grundsätzlich fest. Sie müssen durch Ihre ordnungsbehördliche Tätigkeit, durch Überwachungen sichern, dass durch richtiges Messen der Verbraucher geschützt wird und zwischen Wettbewerbern ein fairer Wettbewerb existiert. Die internationale Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML) schätzt ein, dass in einem entwickelten Industriestaat 10 % des Brutto-Sozial-Produktes (BSP) der Waren und Produkte über Messungen verrechnet werden.
Für Deutschland mit einem BSP von ca. 2,1 Billionen € bedeutet dies 210 Milliarden €. Für das Land Brandenburg mit der noch relativ geringen Wirtschaftskraft sind das nach dem Königsteiner Schlüssel, der die Steuereinnahmen und die Einwohnerzahl berücksichtigt, etwa 6,6 Milliarden € für Waren und Produkte, die jährlich über Messungen abgerechnet werden. Ein Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg wird auch in Zukunft ein richtiges Messen und damit korrektes Abrechnen im Land Brandenburg sichern.
[ Direktor des LME BB Rainer Hahnewald ]
LME.Poststelle@LME.Brandenburg.de
11.06.2004

Seite drucken