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Personalbedarfsplanung

Im April 2001 hatte das Kabinett neben der I. Personalbedarfsplanung beschlossen, diese fortzuschreiben. Auch in den Entwurf des Haushaltssturkturgesetzes 2002 ist eine entsprechende Ergänzung aufgenommen worden. Gegenwärtig beginnen die Vorbereitungen für den Fortschreibungsprozess. Der Planungszeitraum wird dann auch das Jahr 2006 umfassen.


26.11.2001