Chance auf einen neuen Arbeitsplatz
Die Personal- und Stellenbörse der Landesverwaltung
Die Landesregierung verfolgt auf der Grundlage des vom Landtag beschlossenen Haushaltsstrukturgesetzes 2000 und dem Beschluss der Landesregierung zum Haushalt 2002/03 das Ziel, in der Landesverwaltung bis 2005 8032 Stellen einzusparen.
Um das Ziel, die Personalkosten zu reduzieren, effizient umsetzen zu können, hat die Landesregierung eine ressortübergreifende Personal- und Stellenbörse für die Landesverwaltung eingerichtet. Mit ihr soll das Hauptanliegen eines erfolgreichen Personalmanagements unterstützt werden: Die Arbeitsplätze der Landesverwaltung müssen mit den bestmöglich qualifizierten und motivierten Beschäftigten besetzt werden. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass die Beschäftigten als wertvollste Ressource der Verwaltung verstanden werden. Ziel ist es zum einen, bis zum Erreichen der Stelleneinsparung die Wiederbesetzung freier und nachbesetzbarer Stellen mit Hilfe und Unterstützung der Personal- und Stellenbörse möglichst durch Personalumschichtung innerhalb der Landesverwaltung und nicht durch Neueinstellungen vorzunehmen. Daher ist vorgesehen, Personal, das infolge bereits eingeleiteter und geplanter Reformvorhaben an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann, sozialverträglich auf gleichwertige, ggf. auch perspektivisch interessantere Arbeitsplätze in anderen Dienststellen der Landesverwaltung zu vermitteln. Zum anderen sollen Beschäftigte, die an einer (ressortübergreifenden) Rotation interessiert sind, d.h. die ihren Arbeitsplatz, aus welchen Gründen auch immer, wechseln möchten, den Vermittlungsservice der Personal- und Stellenbörse nutzen können.Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die Koordinierungsstelle für Personalmanagement -KPM- auf das Engagement der Beschäftigten der Landesbehörden angewiesen. Die Vermittlungsbemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn die Behörden ihre frei werdenden Stellen der KPM kurzfristig benennen mit dem Ziel, grundsätzlich landesverwaltungsinternen Stellenausschreibungen den Vorrang zu geben vor externen Ausschreibungen. Grundlage dieses Verfahrens ist die am 1.10.2001 in Kraft getretene Stellenbesetzungsrichtlinie -StbRL-. Den Beschäftigten, die sich mit dem Ziel einer Vermittlung an die Personal- und Stellenbörse wenden, sei an dieser Stelle noch versichert, dass Schutz und Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Daten in der KPM gewährleistet wird.
Die KPM wird die beschlossenen Stelleneinsparungen aktiv begleiten und dabei gleichzeitig allen motivierten Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich auf einen neuen Arbeitsplatz zu bewerben. Darüber hinaus wird die KPM sowohl eigene Modelle vorstellen, wie z.B. eine Teilzeitoffensive in Kombination mit neuen Arbeitsformen (hier: Telearbeit), als auch die fachlich zuständigen Ressorts bei der Entwicklung weiterer Maßnahmen unterstützen.
[ Michaela Schubert-Linke ]
michaela.schubert-linke@stk.brandenburg.de
26.11.2001

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