Kabinett beschließt Naturschutzgesetz
Die Landesregierung hat am 11. November 2003 den Entwurf einer Novellierung des brandenburgischen Naturschutzgesetzes beschlossen. U.a. trägt der Gesetzentwurf dem Auftrag aus dem Haushaltsicherungsgesetz 2003 Rechnung, die Aufgaben der Landesanstalt für Großschutzgebiete im Landesumweltamt zu bündeln.
21.01.2004

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