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Verwaltungsmodernisierung als Daueraufgabe im Landesorganisationsgesetz

Die grundlegenden Bestimmungen über die Aufgabenkritik, die Zusammenarbeit mit Berlin und das eGovernment sollen aus dem Art. 2 des Haushaltssicherungsgesetzes als Daueraufgaben ins Landesorganisationsgesetz übernommen werden.

Die konkreten Einzelprojekte, die im HSichG verbleiben, sind nicht das Ende sondern nur der aktuelle Stand der Modernisierungsaufgaben. Die weiteren Artikel der Novelle vollziehen die Zusammenlegung mehrerer Behörden sowie die Verlängerung der Fristen für Berichtspflichten. Der Entwurf soll noch im Dezember 2003 in die Mitzeichnung gehen.


21.01.2004