Mal hier mal da
Erste Praxiserfahrungen mit Telearbeit
Im Geschäftsbereich des MSWV wird auf der Grundlage abgeschlossener Dienstvereinbarungen seit April 2001 Telearbeit praktiziert.
Während im Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (ISW) Telearbeitsplätze bereits dauerhaft etabliert wurden, sammeln im Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS) die Mitarbeiter/innen erste Erfahrungen mit dieser neuen flexiblen Arbeitszeitform. Hauptmotivation war – im ISW hervorgerufen durch die Dienstortverlagerung von Potsdam nach Frankfurt (Oder) – die Einsparung von Fahrtkosten und -zeit und die damit verbundene größere Zeitsouveränität.Die Beschäftigten arbeiten ausschließlich in alternierender Telearbeit, d.h. sie verlagern ihren Arbeitsort meist im 2- bis 3-tägigen Wechsel auf den häuslichen Bereich und sind durch elektronische Kommunikationsmittel mit der Dienststelle verbunden. So wird gewährleistet, dass der regelmäßige Kontakt zum Arbeitsteam erhalten bleibt und sie am aktuellen Geschehen der Dienststelle teilhaben.
Derzeit nutzen fünf Frauen und acht Männer dieses Angebot. Die Teilnahme an der Telearbeit ist auf maximal 15 % der Beschäftigten (im ISW) bzw. auf 10 % (im LBVS) begrenzt worden. Über die Anträge der Bewerber entschied die Dienststellenleitung nach definierten Auswahlkriterien. Berücksichtigt wurden u.a. die persönliche Eignung (Zuverlässigkeit, Berufserfahrung, Eigenmotivation), die Eignung der Tätigkeit (geringer Zugriff auf zentral gelagerte Akten, geringer Koordinationsaufwand, abgrenzbare Aufgaben) sowie die persönlichen Gründe. Lediglich Leitungsfunktionen sind vom Geltungsbereich der DV-Telearbeit ausgenommen worden.
Der Arbeitszeitrahmen ist für die Telearbeiter/ innen nicht ausgeweitet worden. Auch kernarbeitszeitgleiche Präsenzzeiten sind einzuhalten. Da die Arbeitsplätze mit PC/Laptop, Hard- und Software, Telefon, Mobiliar etc. von der Behörde ausgestattet werden, entstehen zusätzliche Kosten. Nach bisherigem Stand belaufen sich diese etwa auf 1.500 - 2.000 € je Arbeitsplatz, die innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets abzudecken sind. Darüber hinaus fallen laufende Kosten für die Datenübermittlung, den Datenschutz und Telefon an.
Die bisher gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Vereinbarungen und Regelungen zur Wahrnehmung der Telearbeit bei den praktizierten Projekt- und Auftragsbearbeitungen im ISW bewährt haben. Die zu erbringenden Leistungen waren vorab klar definiert und sind inhaltlich und terminlich erfüllt worden. Unbestritten wird den in Telearbeit Beschäftigten ein großes Maß an Selbstdisziplin und -motivation sowie Eigenverantwortung abverlangt. Ebenso fordert diese neue Arbeitsform einen veränderten Arbeitsstil bei Vorgesetzten. Ergebnisorientiertes Arbeiten rückt in den Vordergrund. Auch wenn die sich ergebenden Vorteile für die Verwaltung bisher nicht in Euro und Cent bezifferbar sind, so gibt es durch Telearbeit positive Effekte wie z.B. besser genutzte Arbeitskapazitäten, eine höhere Effizienz und Verlässlichkeit.
Vorerst bleibt abzuwarten, ob nach Abschluss der Erprobungszeit der Telearbeit im LBVS gleichermaßen eine überwiegend positive Bilanz gezogen werden kann. Mit der für 2004 beabsichtigten Einführung der Tele-/Wohnraumarbeit gemäß dem landesweiten Rahmenkonzept wird zu prüfen sein, unter welchen konkreten Rahmenbedingungen eine Ausweitung der Telearbeit auf weitere Behörden möglich ist.
rita.weber@mswv.brandenburg.de
21.01.2004

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