Was tut sich im Lande?
Umsetzung Haushaltssicherungsgesetz
„Die Landesverwaltung ist fertig modernisiert“. Dieser Eindruck könnte nach der Verabschiedung des Haushaltssicherungsgesetzes (HSichG) entstehen. Aber mit dem Gesetz sind die über 80 Einzelmaßnahmen, die im Gesetz enthalten sind und mittelfristig eine haushaltsentlastende Wirkung entfalten sollen, noch nicht umgesetzt.
Zur Begleitung der Umsetzung hat sich nun eine ressortübergreifende Gesprächsrunde gebildet, die regelmäßig zusammenkommt und in der erörtert wird, wie am effektivsten vorgegangen werden kann. Schon nach den ersten Runden zeigte sich, dass eine enge Abstimmung zwischen den Geschäftsbereichen für alle eine Arbeitserleichterung bedeuten kann. Von Bedeutung für die Umsetzung des HSichG ist nach Einschätzung der Teilnehmer/-innen der Gesprächsrunde insbesondere, wie mit dem Ausgliederungsauftrag umgegangen wird. Der Landtag erwartet, dass tatsächlich Aufgaben ausgegliedert werden bzw. ihre Ausgliederung für die nahe Zukunft angestrebt wird. Vom Ausgliederungsauftrag sind potentiell alle Mitarbeiter/-innen der Landesverwaltung betroffen, einerseits, weil ihre Aufgabe künftig außerhalb der Landesverwaltung wahrgenommen werden könnte, andererseits weil sie „Kunde“ der dann ausgegliederten Bereiche werden könnten.
Um den Bericht über die Ausgliederungsanstrengungen, der bis Mitte 2004 dem Landtag zuzuleiten ist, überschaubar und nachvollziehbar zu machen, ist in der Gesprächsrunde ein erstes Gliederungspapier erörtert worden, das nach abschließender Beratung den betroffenen Bereichen als Handlungsempfehlung zugeleitet werden soll.
Als weiteres Ergebnis der Gespräche zeichnet sich ab, dass im Rahmen der sowieso geplanten Novellierung des Landesorganisationsgesetzes eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen laut HSichG – insbesondere die Bündelung von Behörden – sofort mit vollzogen werden soll. Auch sollen durch einen angefügten Artikel die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber dem Landtag (z.B. Landwirtschaftsbericht, Mittelstandsförderungsbericht etc.) – wie vom Landtag gefordert – reduziert bzw. ihr Turnus verlängert werden.
[ Volker-Gerd Westphal ]
Volker-Gerd.Westphal@stk.brandenburg.de
05.11.2003

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