Zusammenführung der Liegenschafts- und Bauverwaltung auf dem richtigen Weg
Bereits mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 hatte der Landtag die Landesregierung beauftragt, ein Konzept zur Zusammenführung der Liegenschafts- und Bauverwaltung des Landes zu erstellen, das auch die Ausgliederung von Aufgaben aus der Landesverwaltung zulässt.
Das Kabinett hat dem Konzept zugestimmt und damit quasi den Startschuss gegeben. Es folgte eine bis dato nicht da gewesene und beispiellose Aufgabenkritik in der Liegenschafts- als auch der Bauverwaltung. Die betroffenen Bediensteten der Ämter selbst erarbeiteten in Facharbeitsgruppen die künftige Aufbauorganisation, bewältigten in kürzester Zeit und neben ihren eigentlichen Aufgaben dieses enorme Arbeitspensum, was sich in der Umsetzungskonzeption widerspiegelte, die im September 2002 von der Ministerin der Finanzen gebilligt wurde.Oberstes Ziel ist die Schaffung des neuen Typs einer Dienstleistungsverwaltung. Mit der Zusammenführung – und dies legte die Aufgabenkritik ganz klar offen – konnten Querschnittsaufgaben gestrafft werden, Doppelbearbeitungen von Fachaufgaben wurden abgeschafft, Aufgabenpakete gebündelt und Aufgaben verdichtet. Mit diesen Synergieeffekten ist die Leistungssteigerung als Dienstleistungsverwaltung trotz der Personaleinsparvorgaben (112 Stellen) bis 2005 möglich.
Mit dieser Umstrukturierung der Verwaltung wird die bestmögliche Bedarfsdeckung der Ressorts angestrebt. Dabei ist die prozess- und produktorientierte Arbeit in vollem Umfang auf die „Kunden“ (sprich Ressorts) ausgerichtet.
Neue Steuerungselemente des Controllings sowie des Qualitätsmanagements sind dabei unentbehrlich. Dazu werden parallel zur Umsetzungskonzeption ein Qualitätsmanagementhandbuch für Bau- und Liegenschaftsaufgaben entwickelt, die bis dahin nur für Bauaufgaben existierende Kosten-Leistungs-Rechnung auf den Liegenschaftsbereich erweitert und seit April d.J. eingeführt. Das operative und strategische Controlling sowie die Zielvereinbarungen werden derzeit entwickelt und sollen ab 01.01.2004 eingeführt werden.
Von Anbeginn war ein vertrauensvoller Informationsfluss und die rechtzeitige Einbindung des HPR sowie der ÖPR’e, auch auf der Basis einer extra zu der Thematik geschlossenen Dienstvereinbarung, gewährleistet, so dass in allen Prozessphasen die Transparenz vorhanden ist.
Zurzeit läuft die personelle Umstrukturierung auf Hochtouren, ein Vorhaben unter sehr hohem Termin- und Erwartungsdruck, denn neben notwendigen Ausschreibungsverfahren müssen die Tagesaufgaben im Bau- und Liegenschaftsbereich trotzdem in vollem Umfang und voller Qualität weiterlaufen.
Zeit zum Luft holen wird keine bleiben, denn entsprechend dem Haushaltssicherungsgesetz 2003 ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen, über deren Ergebnis der Landtag bis zum 30. Juni 2004 zu unterrichten ist.
Auch wenn in Einzelfällen persönlich einschneidende Umorientierungen und neue Aufgabenwahrnehmungen das Verständnis für diese Umbruchphase schmälern, so ist der eingeschlagene Weg der einzig Richtige, um trotz äußerst angespannter Haushaltssituation mit einem ganzheitlich zentralen Immobilienmanagement den wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten.

[ Iris-Andrea Stelzig ]
Iris-Andrea.Stelzig@mdf.brandenburg.de
05.11.2003

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