12.435,2
Am 26. August 2003 hat die Landesregierung die Personalbedarfplanung 2007 beschlossen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe aus dem Haushaltssicherungsgesetz wurden insgesamt 12.435,2 Stellen auf die Landesverwaltung verteilt. Das Einsparziel 2007 wurde damit gegenüber 2006 (9.300) um 3.135,2 Stellen erhöht.
Ein wesentlicher Teil entfällt auf den Lehrerbereich (rund 2.600 Stellen). Von den verbleibenden Stellen wurden größere Anteile dem Service-Bereich (Innerer Dienst, EDV etc.), dem Verbraucherschutz (insbesondere dem Laborwesen) und dem Aufgabenblock der öffentlichen Sicherheit (Polizei, Strafvollzug) zugeordnet. Die Aufteilung besitzt jedoch nur vorläufigen Charakter, weil im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalbedarfsplanung die Aufgaben und der Personalbedarf jeweils neu abzugleichen sind.Deutlich geworden ist, dass in einigen Bereichen die Einsparziele nicht mehr ressortintern realisiert werden können, so dass Personal auch zwischen den Geschäftsbereichen der Landesregierung wechseln muss und/oder Umschulungen erforderlich werden.
Zeitgleich mit der Personalbedarfsplanung hat die Landesregierung beschlossen, die Umsetzung der Personalbedarfsplanung einem genaueren Monitoring zu unterziehen. In Zusammenarbeit zwischen der Koordinierungsstelle für Personalmanagement (KPM) und dem Ministerium der Finanzen sollen halbjährlich Kennzahlen erhoben werden, die einen exakteren Überblick über die Personalbestandsentwicklung bieten.
Mit sofortiger Wirkung ist die Zuständigkeit für die Aufstellung der Personalbedarfsplanung von der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung auf die KPM übergegangen.
[ Volker-Gerd Westphal ]
Volker-Gerd.Westphal@stk.brandenburg.de
05.11.2003

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