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Mit Berlin

Berlin liegt in Brandenburg, zumindest geographisch. Hingegen politisch und verwaltungstechnisch ist Berlin eher eine Insel in Brandenburg. Es gibt zwar schon partielle Bereiche einer intensiven Zusammenarbeit, aber im Großen und Ganzen leben die beiden Bundesländer in Deutschland nebeneinander her.

Jüngst im Haushaltssicherungsgesetz wurden in Brandenburg Verhandlungsaufträge mit Berlin gesetzlich verankert. So soll über die Fachhochschulen der Polizei, die Landesakademie für öffentliche Verwaltung, die Hochschulstrukturen, die Krankenhausplanung und eine gemeinsame Wirtschaftsförderung verhandelt werden. Der Gesetzgeber in Brandenburg erhofft sich durch eine enge Zusammenarbeit mit Berlin, dass unabhängig von der Fusionsdebatte möglichst schnell Einsparungen erzielt werden können.

Dass das Land Brandenburg ebenso wie Berlin vor nahezu unlösbaren Haushaltsproblemen steht, ist allgemein bekannt und das Ziel, gemeinsam Einsparungen zu erzielen, wird auch allgemein akzeptiert. Allerdings tauchen dann doch, wenn es konkret wird, Vorbehalte der Fachleute auf. Sie verweisen auf unterschiedliche Rechtslagen oder auf die Souveränität der beiden Länder. Aus Brandenburg wurden auch schon einmal Laute vernommen wie: „Wir lösen doch nicht die Berliner Probleme in Brandenburg. Die sollen erst einmal ihre Schularbeiten selbst machen“ (wörtliches Zitat eines Abteilungsleiters). Umgekehrt wird berichtet, dass die Berliner Kollegen meinen: „Was interessiert uns euer Gesetz! Selbst Schuld! Dann verhandelt mal schön, wir sehen keinen Grund, uns zu bewegen.“

Gerade im Hinblick auf die Klage des Landes Berlin auf Bundeshilfen vor dem Verfassungsgericht spricht aber alles dafür, dass auch Berlin ein großes Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit Brandenburg unabhängig von einer Fusion haben muss. Die praktischen Schwierigkeiten, die mit den Verhandlungen verbunden sind, sollen in Brandenburg nun offensiv aufgearbeitet werden. In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes wurde darüber diskutiert, ob man zügig innerhalb der brandenburgischen Landesregierung eine übergreifende Verhandlungsstrategie absprechen sollte.

Dies könnte das Schnüren von Paketlösungen – zum Beispiel hinsichtlich der Standortentscheidungen – erleichtern. Fragen der Personalwirtschaft, des Personalvertretungsrechts und der Finanzierung gemeinsamer Behörden oder/und einer gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung sollten nicht nur einzelfallbezogen erörtert werden. Das Ministerium des Innern will hinsichtlich der Personalaspekte umgehend initiativ werden.

Bis Ende Januar 2004 soll die Landesregierung dem Landtag berichten, welchen Stand die Verhandlungen mit Berlin erreicht haben. Manch einer hat schon angekündigt, dass nur zu berichten sein wird, dass Berlin kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat. Dass diese Aussage auch für manchen leitenden Brandenburger Verwaltungsmitarbeiter gelten kann, ist wohl ebenfalls nicht auszuschließen. Es wird jedenfalls interessant sein zu beobachten, was die Abgeordneten dazu sagen werden, wenn nur wenig Fortschritt erkennbar ist.

Volker-Gerd Westphal ]
Volker-Gerd.Westphal@stk.brandenburg.de

05.11.2003