Berlin und Brandenburg: 2 Länder - künftig gemeinsame Aufgabenerledigung?
Interview mit Gabriele Thöne, Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen und Beauftragte für Verwaltungsmodernisierung
Frau Staatssekretärin, Sie sind gemeinsam mit dem Chef der Senatskanzlei, André Schmitz, als Tandem angetreten – mit Unterstützung der anderen Staatssekretäre – die Berliner Verwaltung zu reformieren. Welche Zielstellung haben Sie sich gegeben und an welchem Punkt stehen Sie gegenwärtig?Zielstellung ist: Zum einen, die begonnene Binnenreform weiter zu betreiben und wichtige Schritte auf dem Weg zu einer schlanken und effizienteren Verwaltung mit optimierten Geschäftsprozessen zu beschreiten.
Zum zweiten hat es sich der Senat zur Chefsache gemacht, konkrete, aufgabenkritische, strukturverändernde, vielfach auf die Reduzierung auf die Kernaufgaben des Landes ausgerichtete Reformprojekte anzugehen und in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Viele der über 70 Projekte der Neuordnungsagenda 2006 führen direkt oder aber als Sekundäreffekt zu Entlastungen des notleidenden Haushaltes. Denn es gilt, die wenigen vorhandenen öffentlichen Mittel ziel- und wirkungsgerichtet mit größtmöglichem Nutzen für die Verwaltung und vor allem für die Bürger einzusetzen.
Die Verzahnung zwischen Verwaltungsreform und Haushaltskonsolidierung ist signifikant und führt in ihrer Konsequenz dazu, dass die Neuordnungsagenda 2006 wichtiger Bestandteil der Finanzplanung 2003 bis 2007 ist und diese ihrerseits synallagmatisch die zur Erlangung der notwendigen Sanierungshilfe des Bundes unerlässlichen Eigenanstrengungen des Landes dokumentiert. Umsetzung und Controlling der Neuordnungsagenda, sowie das Bemühen, stets weitere Ansätze auf dem nicht abzuschließenden, über eine Legislaturperiode hinausgehenden Weg hin zur Verwaltungsreform, kennzeichnen mithin die Lage.
Der Berliner Senat hat am 1. April 2003 die Neuordnungsagenda 2006 (Neugliederungs- und Modernisierungsprogramm der Berliner Verwaltung) beschlossen. Der Brandenburger Landtag gibt mit dem Gesetz zur Sicherung des Landeshaushalts und zur Modernisierung der Landesverwaltung (HSichG 2003) vom 10. Juli 2003 den gesetzlichen Rahmen für das Verwaltungsmodernisierungsprogramm in Brandenburg vor. Wie passen diese beiden Regelungen – insbesondere vor dem Hintergrund einer baldigen Fusion beider Länder – zueinander?
Die Erzielung von notwendigen Konsolidierungsbeiträgen ist ohne Zweifel eine wichtige, wenn auch nicht die ausschließliche Forderung an die Reform der Verwaltung. Insgesamt aber ist die Verwaltungsreform ein bedeutender Faktor für die Wahrung und Verbesserung eines Standortes und damit für die Stärkung der Wirtschafts- und Steuerkraft einer Gebietskörperschaft.
Eine bedeutende Rolle kommt dabei dem intensiven Bemühen um einen spürbaren Abbau innovations- und investitionshemmender Bürokratie zu. Aus diesem Grunde sind die genannten Regelungen zeitgemäß und im Kontext mit dem bereits oben Gesagtem sachnotwendig. Die Sanierung der Haushalte und die Reform der Verwaltung, zu der auch die nachhaltige Suche und Umsetzung von Synergiemöglichkeiten im Verwaltungshandeln gehört, sind ein Muss. Letzteres vor allem dann, wenn es auf der Hand liegt wie im Falle Berlins und Brandenburgs.
Der brandenburgische Gesetzgeber hat in Artikel 2 § 5 HSichG 2003 die Landesregierung beauftragt, zu zahlreichen Bereichen Verhandlungen mit Berlin aufzunehmen mit dem Ziel, eine gemeinsame Aufgabenerledigung zu erreichen. Wie stehen Sie zu diesem Auftrag? Werden Sie das Verhandlungsangebot annehmen? Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Bereiche für eine gemeinsame Aufgabenerledigung?
Die im Haushaltssicherungsgesetz von Brandenburg angestrebte gemeinsame Aufgabenerledigung wird von Berliner Seite selbstverständlich positiv aufgenommen. Synergieeffekte zu nutzen, ist die Verpflichtung beider Länder. Impulse dazu müssen aus dem Koordinierungsrat sowie dem Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Modernisierung der Berliner Verwaltung und dem Ausschuss für Verwaltungsoptimierung der Brandenburger Verwaltung kommen.
In den genannten Gremien arbeiten daher Vertreter beider Länder zusammen. Die unmittelbaren Adressaten dieser Verhandlungsangebote sind die jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen resp. Ministerien - z.B. für Stadtentwicklung oder Gesundheit. Der Chef der Senatskanzlei und ich werden uns zudem immer da einschalten, wo die Ziele einer effizienten Verwaltung tangiert sind.
Ich könnte mir darüber hinaus viele Felder auch unterhalb der Ebene von Behördenfusionen vorstellen, z.B. der weitere, durchaus auch über den Raum Berlin-Brandenburg reichende Ausbau gemeinsamer und damit auch kostensparender Ausbildung von Nachwuchskräften. Zudem gilt es zum Beispiel, unsere informationstechnischen Systeme weiter zu synchronisieren und ein gemeinsames Beschaffungswesen zu realisieren.
Wie schaffen Sie es, dass die Beschäftigten bei der Gestaltung effizienterer Strukturen in der Verwaltung, die oft auch mit Arbeitsplatzabbau einhergehen, ihre Ideen mit einbringen und umsetzen?
Die Frage steht insbesondere vor dem Hintergrund des Rationalisierungspotentials bei Behördenfusionen.
Wir bewegen uns in einem offenen Dialog. Zudem führt m.E. – neben allen Einspar- und Rationalisierungsnotwendigkeiten – der zielgerichtete Einsatz von Personal mit optimierten Geschäftsprozessen zu einer verbesserten Identifikation mit der eigenen Arbeit.
Diese Ansicht wird von vielen Mitarbeitern geteilt, die sich mit hohem Engagement für die Realisierung der Projekte und für die erfolgreiche Umsetzung unseres harten Sanierungsweges einsetzen.
Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Verwaltungen beider Länder? Gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, den Abstimmungsprozess zu intensivieren? Passiert aus Ihrer Sicht genug? Wo liegen die Hemmnisse?
Die Abstimmungen zwischen beiden Ländern erfolgen mittlerweile auf allen Ebenen der Verwaltung: Im Koordinierungsrat, in dem der Ministerpräsident und der Regierende Bürgermeister wichtige Impulse geben, im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Modernisierung der Berliner Verwaltung und im Ausschuss für Verwaltungsoptimierung in Brandenburg sowie zwischen den jeweils zuständigen Fachressorts. Selbstverständlich dürfen wir nie nachlassen im Hinblick auf weitere Verstärkung unserer intensiven Bemühungen, um die vorhandenen (fachlichen) Probleme oder auch Vorbehalte aus dem Weg zu räumen.
Ich bin optimistisch, dass uns das gelingen wird.
Bei Brandenburger Beschäftigten hört man häufig die Argumentation, dass sich die Berliner einer Zusammenarbeit verschließen würden. Taucht dieses Argument mit umgekehrtem Tenor auch in der Berliner Verwaltung auf? Wenn ja, wie kann man dem begegnen?
Manche hoffen, dass es ihnen gelingt, durch heftiges Rühren im kalten Kaffee selbigen zum Köcheln zu bringen.
Will sagen: Die Realität ist eine andere. Sicher, es gibt manches Hemmnis im Prozess, hinter dem manchmal die von mir durchaus ernstgenommenen individuellen Sorgen, zum Teil jedoch auch eine diffuse Angst vor Veränderungen stecken. Wir bewegen uns aber als Verwaltung in einer lernenden Organisation, in der wir uns ständig den wechselnden Anforderungen und Problemen der Zeit stellen müssen. Deshalb bin ich sicher, dass wir gestärkt aus diesem schweren Prozess hervorgehen werden.
05.11.2003

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