Kernzeit ade
Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen ist nicht immer leicht. Schwankungen im Arbeitsanfall erfordern Flexibilität. Mit der Einführung der experimentellen Gleitzeitarbeit hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen neue Wege zur Entwicklung einer modernen Arbeitszeitregelung beschritten.
Über das Projekt haben wir bereits in der ersten Ausgabe 2002 berichtet. Die abgeschlossene Dienstvereinbarung zur experimentellen Gleitzeitarbeit wurde unter Berücksichtigung der geänderten Arbeitszeitverordnung zwischenzeitlich modifiziert.Kernpunkte der Arbeitszeitvereinbarung:
Die Rahmenarbeitszeit wurde ausgedehnt.
Die Kernarbeitszeit wurde abgeschafft. Hierfür wurde eine Servicezeit eingeführt (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr). Innerhalb der Servicezeit ist die Erreichbarkeit der Arbeitseinheit sicherzustellen. Hierfür wurde ein Servicestandard vereinbart. Der Rahmen der Arbeitszeitkonten wurde auf das Doppelte der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht, der Abrechnungszeitraum auf ein Jahr erweitert.
Konnten die mit der Einführung der experimentellen Gleitzeitarbeit verbundenen Ziele erreicht werden?
Im März 2003 wurden die Ergebnisse einer detaillierten Auswertung präsentiert. Über 90% der Beschäftigten sehen für sich eine höhere Arbeitszufriedenheit und 70% eine höhere Motivation auf Grund der flexibleren Arbeitszeit. Über 75% der Beschäftigten gaben an, mit Hilfe der flexiblen Arbeitszeitregelung die Anforderungen aus Beruf und Familie wesentlich besser miteinander vereinbaren zu können. Die Servicezeit bewerten über 80% der Beschäftigten als eine gute bis sehr gute Regelung. Probleme bei der Abdeckung der Servicezeiten treten fast nur in Urlaubszeiten, bei Besprechungen oder in Organisationseinheiten mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten auf.
Sowohl die Beschäftigten, als auch die an der Befragung beteiligten Führungskräfte schätzen die Dienstvereinbarung als einen Erfolg ein. 99% der Befragten sprachen sich für die Fortsetzung der Dienstvereinbarung aus.
Die Dienstvereinbarung, die bis zum 31. März 2003 befristet gewesen ist, konnte zwischenzeitlich durch weitere Inanspruchnahme der Experimentierklausel der Arbeitszeitverordnung verlängert werden. Sie wird derzeit in Bezug auf einzelne Regelungen angepasst, bei denen noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen werden.
Wann werden auch andere Behörden diese Arbeitszeitregelung einführen können?
Die erfolgreiche Bewährung des Arbeitszeitmodells im MASGF hat andere Ressorts dazu bewogen, das Modell ebenfalls einführen zu wollen. Allerdings bestehen teilweise noch Vorbehalte. Deshalb ist es ungewiss, bis wann das Servicezeitmodell die Kernzeitregelung in der Arbeitszeitverordnung ablösen wird.
Dennoch sollte es wenigstens die Möglichkeit für ressortspezifische Arbeitszeitmodelle geben. Das wäre Verwaltungsmodernisierung im Interesse der Beschäftigten und sicherlich auch der Öffentlichkeit.
[ Bärbel Fleischer ]
baerbel.fleischer@masgf.brandenburg.de
27.08.2003

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