Kommunalisierung nicht möglich
In einer gutachterlichen Stellungnahme ist das Justizministerium zum Ergebnis gekommen, dass eine Kommunalisierung der Flurneuordnung aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage auf Bundesebene nicht möglich ist. Die Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung werden daher diese Aufgabe weiterhin innerhalb der Landesverwaltung wahrnehmen. Allerdings sieht der AVO Gründe, die für eine Eingliederung der Ämter ins Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft sprechen.
27.08.2003

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