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Oberfinanzdirektion Cottbus

Die Zukunft der Oberfinanzdirektion Brandenburg

AVO und MdF beschließen Neustrukturierung der brandenburgischen Steuerverwaltung

Der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung (AVO) hat am 14. Mai 2003 das MdF besucht und sich über den Stand der Projekte im MdF unterrichtet. In seiner Sitzung hat sich der AVO insbesondere mit dem dreistufigen Aufbau der Steuerverwaltung auseinandergesetzt.

Prüfauftrag des AVO

Der AVO hatte zunächst das MdF gebeten zu prüfen, ob eine Zusammenlegung der Besitz- und Verkehrssteuerabteilungen der OFD Berlin und OFD Cottbus zu einer Abteilung rechtlich möglich und inhaltlich sinnvoll ist. Die Überprüfung hat ergeben, dass gegen eine Zusammenlegung der Besitz- und Verkehrssteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen der Länder Brandenburg und Berlin vor einer Fusion erhebliche rechtliche und organisatorische Bedenken bestehen. Neben dem Verstoß gegen die föderative Kompetenztrennung würden Hoheitsrechte in einer Weise übertragen, die zu einer Selbstpreisgabe wesentlicher Teile der Staatsgewalt führen würden. Auch administrativ ist eine solche Maßnahme angesichts der erheblichen strukturellen Unterschiede in beiden Ländern nicht zu befürworten. So verwaltet die Berliner Steuerverwaltung aufgrund der herrschenden Stadtstaatenstruktur z.B. auch die Gemeindesteuern und ist für die Straf- und Bußgeldverfahren der Polizei zuständig. In Brandenburg werden hingegen die Landes- und Kommunalaufgeben getrennt voneinander wahrgenommen. Im übrigen macht ein Zusammenschluss der weisungsgebundenen Mittelbehörden beider Länder im Vorgriff auf eine Fusion keinen Sinn, solange oberste und untere Landesbehörden nicht zusammengeführt werden können.

Derzeitige Struktur
Aufbau Steuerverwaltung Ministerium der Finanzen
Oberfinanzdirektion
17 Finanzämter (demnächst 16 Finanzämter)
Aufbau OFD Bundesteil Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung
Bundesvermögensabteilung
Landesteil Besitz- und Verkehrsteuerabteilung
Bauabteilung (Bauaufgaben des Bundes)

Beschluss des AVO

In Kenntnis dieser Einschätzung der rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten hat der AVO diesen Gedanken nicht weiterverfolgt. Seit dem Jahr 2001 ist es durch Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes möglich geworden, auf die Mittelbehörde OFD in der Steuerverwaltung zu verzichten. Damit kann auch in der Steuerverwaltung der in Brandenburg geltende Grundsatz der Zweistufigkeit der Landesverwaltung umgesetzt werden. Der AVO hat daher mit Zustimmung des MdF beschlossen, auch die Steuerverwaltung des Landes Brandenburg künftig zweistufig zu organisieren. Die Bündelung der Dienst- und Fachaufsicht auf einer Ebene, die Verkürzung von Dienstwegen, die möglichen Stelleneinsparungen sowie die angespannte Haushaltslage waren maßgebende Gründe für diese Entscheidung.

Auch die übrigen Entwicklungen bei den Oberfinanzdirektionen konnten nicht außer Betracht bleiben. Die Länder Saarland, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben bereits die jeweiligen Besitz- und Verkehrssteuerabteilungen ihrer Oberfinanzdirektionen aufgelöst. Auch gibt es eine Tendenz zum Abbau der Bundesabteilungen der OFD’en. So werden die Bundesvermögensabteilungen aus den Oberfinanzdirektionen herausgelöst und in eine Bundesanstalt eingebracht; auch die Zoll – Abteilungen der Oberfinanzdirektionen werden perspektivisch mit der Ost- Erweiterung und der damit einhergehenden Verringerung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU zunehmend abgebaut.

Die Beschäftigten wurden von dem AVO – Beschluss zur Auflösung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der OFD Cottbus durch Staatssekretärsschreiben unmittelbar unterrichtet. Das MdF wird bis Ende diesen Jahres ein Grobkonzept zur Auflösung des Landesteils der Oberfinanzdirektion Cottbus vorzulegen haben. Erst dann können Aussagen zu Details gemacht werden. Ziel ist es dabei auch, die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Finanzämter zu stärken. Am Standort Cottbus werden die Zentrale Bezüge Stelle – ZBB – sowie mindestens ein „technisches Amt“ erhalten bleiben, das die Automationsunterstützung der Steuerverwaltung und der ZBB mit dem in Cottbus angesiedeltem Rechenzentrum sicherstellen muss.

Robert Oppermann ]
Robert.Oppermann@mdf.brandenburg.de

27.08.2003