Wie kommt Licht in den Regelungsdschungel?
Europarecht, Bundesrecht und Landesrecht bilden für den Laien oft einen undurchschaubaren Regelungsdschungel. Aber auch so mancher Verwaltungsprofi verliert nach der 10. Verordnung zur Änderung der 3. Ausführungsverordnung zum sowieso Gesetz den Überblick und steht vor der Frage: „Was gilt eigentlich?“. Wie soll es da erst den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land gehen?Die Landesregierung hat das Problem erkannt. Alle Rechtsnormen, für die das Land verantwortlich ist, sollen auf den Prüfstein – und erst einmal wurde nach guter Verwaltungsmanier eine Projektgruppe gebildet. Diese hat im November des vergangenen Jahres ihren Bericht abgegeben. Auf dieser Grundlage beschloss die Landesregierung einen Maßnahmekatalog zum Abbau von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Doch drei Monate später verabschiedete das Kabinett mit dem Beschluss zum Haushaltssicherungsgesetz einen neuen – abgespeckten – Maßnahmekatalog zum Abbau von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Da hätten wir sie wieder unsere Frage: „Was gilt?“ Auch wenn sich die Ressorts hierzu zwischenzeitlich verständigt haben, dass beide Regelungen gelten, solange der erste Kabinettbeschluss nicht aufgehoben worden ist, kann das nicht im Sinne der Reduzierung der bestehenden Vorschriften, Normen und Standards sein. Bleibt zu hoffen, dass die hierfür Verantwortlichen noch die richtigen Werkzeuge finden, um Licht in den Regelungsdschungel zu bringen.
[ Bärbel Fleischer ]
27.08.2003

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