Nun doch: Haushaltssicherungsgesetz 2003
Die Sicherung einer leistungsfähigen Verwaltungsstruktur und die Senkung der Neuverschuldung sind oberstes Ziel der Finanzpolitik des Landes. Der dramatische Rückgang der Einnahmen des Landeshaushalts macht eine verbindliche Reduzierung der Aufgaben erforderlich, so der erklärte Wille der Landesregierung.
Das vom Landtag beschlossene Haushaltssicherungsgesetz (HSichG - 2003) soll den dafür erforderlichen Rahmen schaffen. Einhergehend mit der Fortschreibung der Personalbedarfsplanung durch die Landesregierung sollen 12.400 Stellen im gesamten Bereich des Landesdienstes eingespart werden.Zur Modernisierung der Landesverwaltung sollen die Aufgaben staatlichen Handelns auf Kernkompetenzen beschränkt werden, wie der Landtag in einem Entschließungsantrag zum HSichG ergänzt hat. Ausdrücklich wird in einem Katalog für einzelne Bereiche, wie z.B. für die Landeskliniken und die Laborkapazitäten des Landes, festgelegt, dass eine Ausgliederung von Aufgaben anzustreben ist. Für den Fall, dass eine geplante Ausgliederung wirtschaftlichen Maßstäben nicht gerecht wird, ist die Organisationsform eines Landesbetriebes zu wählen. Auch dazu existiert bereits ein entsprechender Katalog.
Daneben erfolgt eine Aufgabenbündelung ausdrücklich genannter Behörden und Einrichtungen zu neuen Organisationseinheiten. Die so erzielten Synergieeffekte sollen wiederum dem Stelleneinsparziel dienen. Im Zuge dessen kommt der Zusammenarbeit mit Berlin besondere Bedeutung zu. Auch hier benennt das Gesetz exemplarisch geeignete Bereiche für eine gemeinsame Aufgabenerledigung.
Mit der Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente sollen einheitliche Standards in der Landesverwaltung geschaffen werden, um so Behördenvergleiche zu ermöglichen und eine Effizienzsteigerung zu erreichen.
In weiteren Punkten des Gesetzes werden einzelne Optimierungsmaßnahmen, die zum Teil auch schon Inhalt des Haushaltsstrukturgesetzes waren, erneut aufgegriffen bzw. neu gefasst. Dazu gehört der Bereich des Landesvermögens. Eine ressortübergreifende Standortplanung im Land Brandenburg und mit Berlin sowie die Reduzierung der Zahl von Normen und Standards zur Verringerung der Belastung des Bürgers durch rechtliche Vorgaben sind ebenfalls Regelungsbestand des HSichG.
Das HSichG ist lediglich als Fundament bei der Verwirklichung des Reformbedarfs der Landesverwaltung anzusehen. Aus diesem Grund fordert der Landtag in seinem an die Landesregierung gerichteten Entschließungsantrag zum HSichG zur strikten Durchsetzung des Gesetzes auf und weist darauf hin, dass nur bei erheblichem Landesinteresse Haushaltsmittel für die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben der Landesverwaltung einzusetzen sind.
Der Landtag weist weiterhin auf das Problem hin, dass die Reduzierung der Stellenzahl zwingend gewährleistet werden muss, um die Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern. Daher sollen auch betriebsbedingte Kündigungen durchgeführt werden, wenn die übrigen personalwirtschaftlichen Instrumente nicht ausreichen, um die Zielgröße 12.400 zu erreichen.
Gerade im Hinblick auf die Forderung des Landtages nach betriebsbedingten Kündigungen erscheint jedoch das nächste Problemfeld vorprogrammiert. Der geplante Abbau von 12.400 Stellen und die Gewährleistung eines ausreichenden Beschäftigungsschutzes sind nur schwer in Einklang zu bringen, wenn auch noch ein ausreichend großer Einstellungskorridor bestehen soll, wie vielfach gefordert.
Die Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung mit den Gewerkschaften schließt betriebsbedingte Kündigungen bis 2006 ausdrücklich aus und sieht einen Einstellungskorridor vor.
Ob das HSichG tatsächlich wie geplant zu einer Kosteneinsparung und Verwaltungsoptimierung beitragen wird, richtet sich nach der nun folgenden praktischen Umsetzung. Dabei ist sicherlich der im Gesetz ausdrücklich und in Einzelheiten festgelegte Aufgabenkatalog für die Vollziehbarkeit des Reformprozesses von Vorteil. Auch die vom Gesetz ausgehende Verbindlichkeit führt im Gegensatz zu einem etwaigen Kabinettbeschluss zu einer steuerbareren Umgestaltung.
[ Antje Dittrich ]
stv@stk.brandenburg.de
27.08.2003

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