Staatskanzlei

Brandenburg hilft verfolgten Jesidinnen und Jesiden

veröffentlicht am 24.10.2017

Brandenburg wird verfolgten Jesidinnen und Jesiden helfen. Das Kabinett hat sich heute mit dem aktuellen Stand zur Umsetzung des entsprechenden Landtagsbeschlusses befasst. Die Landesregierung schlägt dazu in ihrem Bericht an das Parlament ein mehrstufiges Verfahren vor.

In einem ersten Schritt sollen - in Absprache mit dem Bundesministerium des Innern - über das so genannte Relocation-Verfahren oder gegebenenfalls im Rahmen eines Aufnahmekontingents 40 jesidische Frauen und deren Kinder aufgenommen werden, die Opfer von Kriegshandlungen im Irak oder des Terrorregimes IS wurden und sich bereits in Griechenland befinden.

Daneben wird sich das Land an der Finanzierung nachhaltiger Unterstützungsmaßnahmen für Jesidinnen und Jesiden im Nordirak beteiligen und dafür in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt geeignete Projekte zur Hilfeleistung speziell für jesidische Frauen und Minderjährige auswählen.

Außerdem wird sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür stark machen, dass in herausragenden Einzelfällen die Aufnahme von jesidischen Frauen aus dringenden humanitären Gründen im Rahmen des § 22 S. 1 Aufenthaltsgesetz ermöglicht wird.

In einem weiteren Schritt wird Mitte des nächsten Jahres über eine mögliche Ausweitung des Programms auf Personen aus dem Nordirak oder bei der Personenzahl beraten.

Der Bericht soll dem Landtag in seiner Sitzung im November vorgelegt werden.

Jesiden sind eine religiöse Minderheit, die unter anderem im Nordirak lebt. Wegen des Vormarschs der Terrorgruppe des so genannten Islamischen Staats flohen viele Jesiden vor drohender Folter, Versklavung und Ermordung.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 209.5 KB)