Staatskanzlei

Wetterextreme gefährden Ernte: Agrarministerium prüft Hilfen für betroffene Landwirte

veröffentlicht am 01.08.2017

Angesichts extremer Wetterlagen in jüngster Zeit prüft die Landesregierung intensiv Möglichkeiten, betroffenen Landwirten zu helfen. Darauf verständigte sich das Kabinett heute in Potsdam. Zuvor hatte Agrarstaatssekretärin Carolin Schilde über Ergebnisse einer Beratung mit Landwirten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin informiert.

Nach langanhaltendem Dauerregen insbesondere im Nordosten Brandenburgs stehen viele Landwirtschaftsflächen unter Wasser. Die Ernte wird sich vielerorts verzögern. Auf einigen landwirtschaftlichen Nutzflächen droht sogar ein Totalausfall, weil diese und insbesondere auch Grünland extrem unter Wasser stehen. Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte: „Uns ist bewusst, wie kompliziert die Situation vor Ort ist. Die Landesregierung wird die Landwirte nicht allein lassen. Um ihnen zu helfen, werden wir alle zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten nutzen."

Schilde: „Es kommt jetzt darauf an, das Wasser schnell von den Landwirtschaftsflächen zu bekommen, um zumindest einen Teil der Ernte zu retten." Auch wenn für die Landwirte gegenwärtig die Ernte im Vordergrund steht, müssen die Schäden gemeinsam mit den Landwirtschaftsämtern schnell erfasst und dokumentiert werden. Brandenburgs Agrarministerium wird dafür kurzfristig ein einfaches Formblatt zur Verfügung stellen. Schilde: „Nur auf Grundlage einer genauen Dokumentation können wir gemeinsam mit dem Bund und anderen betroffenen Ländern erörtern, wie Landwirten geholfen werden kann. Dieses Verfahren wurde in vergleichbarer Weise auch für die Frostschäden im Obstbau angewandt."

Am 11. August wird es unter Leitung des Agrarministeriums eine gemeinsame Beratung mit den Landwirtschaftsämtern und Verbänden zu Unterstützungsmöglichkeiten geben, um die Auswirkungen der extremen Wetterlagen für die Betriebe abzufedern.

Hilfsprogramme sind in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So muss bei Missernten nachgewiesen werden, dass mehr als 30 Prozent des durchschnittlichen Ertrags der vergangenen drei Jahre ausgefallen sind. Zudem wird geprüft, ob vom Landwirt selbst hinreichend Vorsorge etwa durch den Abschluss geeigneter Versicherungen getroffen wurde.

Auch zu den Greening- und KULAP-Verpflichtungen, die Landwirte nicht erbringen können, weil Flächen nicht bewirtschaftet und nicht befahren werden können, müssen kurzfristig EU-konforme Regelungen getroffen werden.

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