Staatskanzlei

40 Millionen Euro für Preußische Schlösser und Gärten

veröffentlicht am 20.06.2017

Das Kabinett hat heute dem von Kulturministerin Martina Münch vorgelegten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zugestimmt. Die Stiftung erhält von 2018 bis 2022 jährlich rund 39,33 Millionen Euro für ihre Arbeit. Das Land Brandenburg übernimmt davon 13,98 Millionen Euro. Weitere 16,5 Millionen Euro kommen vom Bund sowie 8,85 Millionen Euro von Berlin. Das neue Finanzierungsabkommen soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Kulturministerin Martina Münch begrüßte die Entscheidung des Kabinetts: „Das ist ein wichtiges Signal, um die Arbeit der Stiftung auch in den kommenden Jahren auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, die Gebäude zu unterhalten und das Weltkulturerbe der preußischen Schlösser und Gärten dauerhaft zu sichern und zu entwickeln. Seit 1990 wurden mehr als 300 Millionen Euro in die Erhaltung der Museumsschlösser, Sammlungen und Gärten sowie weiterer Anlagen investiert. Davon hat Brandenburg einen erheblichen Anteil übernommen. Die eindrucksvollen historischen Ensembles sind herausragende Zeugnisse der Geschichte und überaus beliebte Ziele für Besucherinnen und Besucher aus nah und fern."
Der Bund und die Länder Brandenburg und Berlin finanzieren gemeinsam die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Im Rahmen des Ende 2017 auslaufenden Finanzierungsabkommens wurden jährliche Zuwendungen in Höhe von rund 32,23 Millionen Euro verabredet. Weitere Mittel erhält die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg über das Sonderinvestitionsprogramm der drei Länder. Bislang sind darüber insgesamt mehr als 155 Millionen Euro in Investitionsmaßnahmen wie die Sanierung des Neuen Palais oder Neubauvorhaben wie das Wissenschafts- und Restaurierungszentrum und das Zentraldepot geflossen. Über eine Neuauflage des ebenfalls Ende dieses Jahres auslaufenden Sonderinvestitionsprogramms wird derzeit zwischen Brandenburg, Berlin und dem Bund verhandelt.

Vom 17. bis zum 20. Jahrhundert entstanden in den Residenzen der brandenburgisch-preußischen Herrscher Schloss- und Gartenanlagen, die internationale Berühmtheit erlangten. Die preußischen Schlösser und Gärten wurden nach 1918 verstaatlicht und als Museen zugänglich gemacht. Im Jahr 1990 wurde ein Teil der Schlösser und Gärten in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Der im Jahr 1995 per Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg errichteten Stiftung Preußische Schlösser und Gärten obliegt die Pflege, Restaurierung und wissenschaftliche Bearbeitung der Kunstsammlungen sowie der rund 150 historischen Bauten und der Gartenanlagen. In Potsdam gehören dazu unter anderem Schloss und Park Sanssouci, das Neue Palais, der Neue Garten mit dem Marmorpalais und Schloss Cecilienhof sowie Schloss und Park Babelsberg. Zudem werden im Land Brandenburg die Schlösser und Parks in Sacrow, Rheinsberg, Caputh, Paretz und Königs Wusterhausen sowie das Schlossmuseum Oranienburg von der Stiftung betreut.

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