Staatskanzlei

Lohngerechtigkeit - Kinderehen - Nervende Werbung

veröffentlicht am 12.05.2017

Der Bundesrat hat heute wichtige Weichen gestellt, damit das Prinzip „gleiches Geld für gleiche Arbeit von Frauen und Männern" endlich umgesetzt werden kann. Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Martin Gorholt, verweist in seiner neuen Videobotschaft (www.landesvertretung-brandenburg.de) darauf, dass auch bei gleicher Qualifikation und Beschäftigung der Lohnunterschied in Deutschland immer noch sieben Prozent beträgt. Der Gesetzentwurf führt nun einen individuellen Auskunftsanspruch zu den Löhnen für Mitarbeiter ein, allerdings nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Zudem werden die Rechte der Interessenvertretungen in dieser wichtigen Gerechtigkeitsfrage gestärkt.

Weiteres Thema der Länderkammer waren die Kinderehen. Unter den Flüchtlingen sind auch zahlreiche minderjährige Verheiratete nach Deutschland gekommen. Mit dem Gesetz sollen nun klare Schranken gesetzt werden. Ehen sollen in Deutschland generell erst im Alter von 18 Jahren geschlossen werden dürfen. Die Ausnahmeregelung ab 16 Jahren wird abgeschafft. Ehen, bei denen ein Partner zwischen 16 und 18 ist, werden aufgehoben. Wenn einer der Partner noch jünger ist,  wird die Ehe unwirksam. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz weitere Verbesserungen für die minderjährigen Ehepartner angemahnt.

Mit den Stimmen Brandenburgs hat der Bundesrat einen besseren Verbraucherschutz bei unerbetenen Werbeanrufen per Telefon beschlossen. Eine vertragliche Bindung soll nur noch dann eintreten, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot anschließend beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS  bestätigt und der Verbraucher das Angebot in Textform annimmt. Gorholt: „Damit wird es unseriösen Unternehmen der Callcenter-Branche schwerer gemacht, Verbraucher über den Tisch zu ziehen".

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie auf dieser Homepage nachlesen: www.landesvertretung-brandenburg.de

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 179.9 KB)