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Wahlbehörde

Die Wahlbehörde ist bei jeder Wahl für das Erstellen des Wählerverzeichnisses und der Wahlbenachrichtigungskarten sowie für die Ausgestaltung der Wahllokale zuständig. Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen werden in der Märkischen Oderzeitung veröffentlicht.

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, Datenübermittlungen an Parteien, politische Vereinigungen u. a. aus dem Melderegister zu widersprechen: Sperrung von Melderegisterauskünften.

Rechtsgrundlagen

  • das jeweilige Gesetz für die anstehende Wahl

Kontakt mit der Wahlbehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Wahlbehörde

Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
wahlen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
8:30–12:00 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
Online-Terminvergabe
telefonisch 03332 446-0

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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