Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften im Bereich Bürgerberatung und Sozialversicherung

Im Bereich Bürgerberatung und Sozialversicherung werden Abschriften, wenn die Urschrift von einer anderen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird, sowie Unterschriften beglaubigt.

Bei Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde, wenden Sie sich an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Wurde zum Beispiel Ihre Eheurkunde im Standesamt Schwedt ausgestellt, dann kann auch nur dort eine Zweiturkunde angefertigt werden.

Die Bürgerberatung ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 3,00 EUR bis 6,00 EUR je nach Art der Beglaubigung 

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) §§ 1, 33, 34
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) § 29
  • Verwaltungsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Original des Schriftstückes
  • Kopie des Schriftstückes
  • Personalausweis

Kontakt mit dem Fachbereich 5

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Bürgerberatung und Sozialversicherung

Ansprechpartner
Frau Ute Broszies-Klein
Zimmer
Rathaus, Raum 2.18
Telefon
03332 446-840
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
buergeranliegen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr
Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen