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Mietschuldner­beratung (zur Verhinderung von Obdachlosigkeit)

Die Beratung erfolgt nur im persönlichen Gespräch.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 2 Abs. 2
  • Ordnungsbehördengesetz § 1 Abs. 1, § 13 Abs. 1

Anträge – Formulare – Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Übersicht zum aktuellen Mietschuldenstand/evtl. Ratenzahlungsvereinbarung-, Mahn- bzw. Kündigungsschreiben des Vermieters
  • Mietvertrag (evtl. Änderungen dazu), letzte Betriebskostenabrechnung
  • evtl. Wohngeldbescheid
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, die Einkommen erzielen (dazu zählen: Lohn/Gehalt, Leistungen des Arbeitsamtes, des Amtes zur Grundsicherung, des Sozialamtes, Bafög, BAB, Rente, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
  • Übersicht von den Ausgaben: GEZ-Gebühren, Energievorauszahlungen, Versicherungen, Kfz-Steuern, Ratenzahlungen, Telefongebühren, Kontoführungsgebühren usw.

Kontakt mit dem Bereich Wohnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Wohnungswesen

Ansprechpartner
Frau Mandy Witte
Zimmer
Rathaus, Raum 3.24
Telefon
03332 446-820
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
wohnungswesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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