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Beschlussvorlage 257/2008
Grundsatzbeschluss zum Erweiterungsbau Hort der Kita "Geschwister Scholl" (Hort der Pestalozzigrundschule)

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Drucksache 257/2008 (34.1 KB)

Anlage "Raumbedarf Schule" zur Drucksache 257/2008 (28.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009 vorgesehen.

 

Anlagen
Anlage 1 Entwicklung Schülerzahlen
Anlage 2 Kostenschätzung
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt grundsätzlich den Erweiterungsbau für den Hort der Kita "Geschwister Scholl" (Hort der Pestalozzigrundschule) ab 2010, sofern sich die Prognosen der Entwicklung der Schülerzahlen, die diesem Beschluss zugrunde liegen, nach erneuter Überprüfung 2009 bestätigen.

Begründung

1.1. Entwicklung der Schülerzahlen
Mit der Schließung der Grundschule Dedelow durch das staatliche Schulamt Eberswalde und der Festlegung der Pestalozzigrundschule als Schulbezirk für die Kinder aus den OT Basedow, Ellingen, Mühlhof, Steinfurt, Dedelow, Güstow, Klinkow und Schönwerder entwickelt sich die Pestalozzigrundschule schrittweise dreizügig. Diese Dreizügigkeit hat sie mit dem Schuljahr 2010/2011 im Wesentlichen erreicht.
Die Zusammensetzung der einzelnen Jahrgangsstufen stellt sich im Schuljahr 2008/09 wie folgt dar:

Jahrgangsstufe 1 = 52 Schülerinnen/Schüler = 2zügig
Jahrgangsstufe 2 = 63 Schülerinnen/Schüler = 3zügig
Jahrgangsstufe 3 = 65 Schülerinnen/Schüler = 3zügig
Jahrgangsstufe 4 = 62 Schülerinnen/Schüler = 3zügig
Jahrgangsstufe 5 = 43 Schülerinnen/Schüler = 2zügig
Jahrgangsstufe 6 = 47 Schülerinnen/Schüler = 2zügig

Für die folgenden Schuljahre sind nachfolgende Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufe 1 gemeldet:

Schuljahr 2009/2010 = 83 Schülerinnen/Schüler = 3zügig
Schuljahr 2010/2011 = 83 Schülerinnen/Schüler = 3zügig
Schuljahr 2011/2012 = 67 Schülerinnen/Schüler = 3zügig

Auch unter der Beachtung, dass Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Gründen zurückgestellt werden (im Schuljahr 2008/09 14 Kinder) und den Wiederholern, ist für den Planungszeitraum bis 2012 von 3 Zügen in der Pestalozzigrundschule auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Rückstellungen verringert, da das MBJS den Schulleitern dazu klare Vorgaben gegeben hat.
Für die Diesterweggrundschule und die Artur-Becker-Grundschule erfolgt in den nächsten Jahren eine zweizügige Entwicklung (siehe Anlage 1).
Entsprechend der Prognose der Bevölkerungsentwicklung (vergl. INSEK S. 8) wird die Zahl der 0 bis unter 15jährigen in den nächsten Jahren weiter ansteigen und erst nach dem Jahr 2020 sinken. Das entspricht auch den Berechnungen im Zusammenhang mit der Kita-Personalplanung, nach der auch nach 2012 von durchschnittlich 150 in Prenzlau geborenen Kindern auszugehen ist.

Auf der Grundlage der Klassenrichtfrequenz für die Grundschule von 25 bedeutet das, dass auch in den Jahren bis 2020 von mindestens sechs, eher jedoch von sieben ersten Klassen auszugehen ist, da auch aus dem Umland, wie beispielsweise Kinder aus Grünow und Röpersdorf in Ermangelung eigener Schulen, Schulen in der Stadt Prenzlau besuchen werden. Das heißt, die Sicherung der Dreizügigkeit der Pestalozzigrundschule und jeweils der Zweizügigkeit an der Diesterweg- und Artur-Becker-Grundschule.

1.2. Raumbedarf Schule
Die folgende Übersicht stellt die Raumprogrammempfehlung des MBJS für dreizügige Grundschulen mit dem gegenwärtigen Ist gegenüber:

Die Übersicht ist der Drucksache als Anlage beigefügt. (Anlage Raumbedarf Schule)

Anmerkung: Auf Toiletten, Pausenflächen usw. wird verzichtet, da ausreichend vorhanden. Klassen- und Fachräume sind in ausreichender Anzahl vorhanden, jedoch fehlen Räume für Förder- und Teilungsunterricht sowie für die Leistungsdifferenzierungen. Der Hort beeinflusst jedoch durch seine Größe die Raumnutzung in der Schule.

2.1. Entwicklung Anzahl der Hortkinder

Im Hort werden gegenwärtig 214 Kinder betreut. Das sind 64,46 % der Schülerinnen und Schüler der Pestalozzigrundschule.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Jahrgangsstufe 1 = 47
Jahrgangsstufe 2 = 56
Jahrgangsstufe 3 = 56
Jahrgangsstufe 4 = 55
Jahrgangsstufe 5 = 0
Jahrgangsstufe 6 = 0

Bei einer Dreizügigkeit der Schule ist ein Anstieg der Hortkinder auf 250 zu erwarten.

2.2. Raumbedarf Hort

Folgende Räume werden durch den Hort genutzt:

1. Alle Räume über der Sporthalle (7 Räume)
2. Schule KG 2 Räume + 1 Raum in Doppelnutzung
             EG 3 Räume
             Doppelnutzung einiger Klassenräume für Hausaufgabenerledigung
             durch den Hort (eigentlich nicht zulässig für die Betriebserlaubnis)

Bauraum, Videoraum wurde bereits zu normalen Horträumen umfunktioniert, da die Anzahl der Kinder zu hoch ist. Angesichts der normalen Vorgaben des Landesjugendamtes für die Betriebserlaubnis (3,5 m² pro Kind päd. NF, Haupt- und Nebenräume, Funktionsräume) reicht die Raumkapazität für den Hort nicht mehr aus. Deshalb wurde vom Landesjugendamt eine befristete Betriebserlaubnis bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 erteilt. Bis dahin muss das Raumproblem gelöst sein, da davon auszugehen ist, dass ansonsten die Betriebserlaubnis versagt wird.

Damit entsteht für den Hort folgender Raumbedarf unter der Voraussetzung, dass alle Räume, außer der Speisesaal, in der Schule nicht mehr für den Hortbetrieb genutzt werden:

9 Gruppenräume 63 m²
1 Bewegungsraum 60 m²
1 Spiel- und Rückzugsraum 25 m²
1 Atelier- und Bastelraum 25 m²
1 Kinderkaffee u. Teeküche 25 m²
1 PC-Raum 30 m²
1 Leiterin/Koord. raum 25 m²
WC-Bereich für Jungen, Mädchen und 12 Erzieher

3. Problemlösungen

1. Miete von Räumlichkeiten

Mit der Absage des Landkreises Uckermark zur Nutzung der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen" "Max Lindow" für den Hortbetrieb steht kein geeignetes Mietobjekt mehr im Stadtgebiet zur Verfügung.

2. Reaktivierung der Grundschule Dedelow

Eine Reaktivierung des Gebäudes als Grundschule scheidet aus zwei Gründen aus:
a) enorme Kosten inklusive Brandschutz für den Innenausbau des Gebäudes (völlige Sanierung innen notwendig)
b) Die geforderte Klassenrichtfrequenz von 25 für den Planungszeitraum von fünf Jahren ist mit dem ehemaligen Schulbezirk der Grundschule Dedelow nicht gegeben (vgl. § 104 i.V.m. § 103 BbgSchulG) Schülerinnen/Schüler im ehemaligen Schulbezirk der Grundschule Dedelow

Schuljahr 2009/10 = 24
Schuljahr 2010/11 = 18
Schuljahr 2011/12 = 9
Schuljahr 2012/13 = 13
Schuljahr 2013/14 = 14

Somit hat sich am Schließungsgrund der Grundschule Dedelow nichts geändert.

3. Anbau an die Sporthalle oder Miete Container - siehe Anlage 2

3.1. Anbau an Sporthalle (trad. Bauweise)

1. Gesamtkosten Bau   2.219.300,00 €
2. Ausstattung              153.000,00 €
Gesamt Neubau          2.372,300,00 €

3. Sanierung Horträume über der Sporthalle 352,800,00 €

Gesamtkosten Neubau und Sanierung 2.372.300,00 €
                                                     352.800,00 €
                                                   2.725.100,00 €

3.2. Kauf Container

1. Kauf                  1.515.000,00 €
2. Nebenkosten         468.160,00 €
3. Ausstattung          153.000,00 €
Gesamt                 2.136.160,00 €

4. Sanierung Hortgebäude über der Sporthalle 352.800,00 €

Gesamtkosten Containerkauf und Sanierung 2.488.960,00 €

3.3. Miete Container 2 und 7 Jahre

1. Miete 2 Jahre            965.000,00 €
2. Nebenkosten             468.160,00 €
3. Kosten Ausstattung    153.000,00 €
Gesamt                      1.586.160,00 €

4. Sanierung Hortgebäude über der Sporthalle 352.800,00 €

Gesamtkosten 2 Jahre Miete Container und Sanierung 1.938.960,00 €

1. Miete 7 Jahre              1.620.000,00 €
2. Nebenkosten                 468.160,00 €
3. Kosten Ausstattung        153.000,00 €
Gesamt                          2.241.160,00 €

4. Sanierung Hortgebäude über der Sporthalle 352.800,00 €

Gesamtkosten 7 Jahre Miete Container und Sanierung 2.593.960,00 €

4. Veränderung der Schulbezirke

Eine weitere Öffnung des Schulbezirks ist nicht nötig, da Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen Güstow, Dedelow, Klinkow und Schönwerder die Diesterweggrundschule bereits anwählen können, sofern sie die Beschulung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule wünschen. Ob das jedoch eine dauerhafte Entlastung bringen kann, ist fraglich. Sie funktioniert jedoch nur unter der Prämisse, dass die Anzahl der jährlichen Rückstellungen um ca. 10 Kinder dauerhaft wird, was angesichts der bereits erwähnten Forderungen des MBJS nicht anzunehmen ist.

Lösungsvorschlag:

Sollten sich die Kinderzahlen nach einer erneuten Prüfung Mitte 2009 nicht wesentlich ändern, so erfolgt der Anbau bzw. die Sanierung der Horträume über der Sporthalle in einer von drei nachfolgenden Varianten:

a) Haushaltsjahr (HH-Jahr) 2010: 1.186.150,00 € mit jeweiliger Verpflichtungsermächtigung (VE)
                         HH-Jahr 2011: 1.186.150,00 €
                         HH-Jahr 2012: 352.800,00 €

b) HH-Jahr 2010: 1.362.550,00 € mit VE
    HH-Jahr 2011: 1.362.550,00 €

c) HH-Jahr 2010: 2.725.100,00 €

Bei der Variante a und b bedarf dieser Weg der Zustimmung des Landesjugendamtes zur Sicherung der Betriebserlaubnis.

Fördermitteleinsatz:
Förderprogramme für Schul- oder Hortbauten gibt es zurzeit nicht. Die Landesregierung denkt jedoch über ein Programm ab 2010 nach, wobei offen
ist, ob eine direkte Beantragung oder eine zweckgebundene Zuweisung über das Finanzausgleichsgesetz erfolgen soll.

Folgekosten:
Die zusätzlichen Betriebskosten sind erst nach der konkreten Planung zu ermitteln.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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