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Beschlussvorlage 135/2008
Verfahrensabschläge bei der Ablösung von Ausgleichsbeträgen vor Abschluss der

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Drucksache 135/2008 (21.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2008 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet I (SG I) werden bei Antragsstellung auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrags folgende Verfahrensabschläge eingeräumt:

SG I in Prenzlau (1991 bis 2013)
Antragstellung 2008/2009: 15 %
Antragstellung 2010: 10 %
Antragstellung 2011: 5 %
Antragstellung 2012/2013: 0 %

Der Beschluss DS 10/2008 vom 21.02.2008 wird durch diesen Beschluss ersetzt.

Begründung

Der § 154 (3) des Baugesetzbuches lässt eine freiwillige frühzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge zu. Es besteht ein großes Interesse der Kommune einerseits wie auch der Bürger andererseits daran, die Ausgleichsbeträge durch eine Vereinbarung vorab abzulösen. Die im Vorfeld eingenommenen Ausgleichsbeträge können wie Fördermittel für weitere private oder öffentliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden. Werden die Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme per Bescheid
erhoben, müssen diese Einnahmen zu Zweidrittel an Land und Bund abgeführt werden. Zudem lässt das Land bei vorzeitiger Ablösung eine Reduzierung des Ausgleichsbetrags zugunsten des Grundstückseigentümers zu, die im Schnitt aller erhobenen oder zu erhebenden Ausgleichsbeträge maximal 15 % betragen darf. Aufgrund der Aktualisierung des Sanierungsplanes, welcher nunmehr alle noch innerhalb des Sanierungszeitraumes zu realisierenden Maßnahmen enthält (siehe DS: 134/2008), verlängert sich der Zeitraum bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme voraussichtlich bis Ende 2013.
Das Gutachten zur "Erarbeitung einer Arbeitsgrundlage für die Ermittlung der grundstücksbezogenen Anfangswerte und Endwerte gemäß § 154 BauGB für das Sanierungsgebiet I einschließlich Erweiterungsgebiet" liegt der Stadt Prenzlau mit Datum vom 10.07.2008 vor. Die Ergebnisse dieses Gutachtens bilden die Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbetrages. Um noch viele Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet anzuregen, den Ausgleichsbetrag vorzeitig abzulösen, empfiehlt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Sanierungsträger die Verfahrensabschläge wie folgt neu zu staffeln:

SG I in Prenzlau (1991 bis 2013)
Antragstellung 2008/2009: 15 %
Antragstellung 2010: 10 %
Antragstellung 2011: 5 %
Antragstellung 2012/2013: 0 % 

Über diese Änderung der Verfahrensabschläge bei Antragstellung auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages wird die Stadt Prenzlau das zuständige Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) in Kenntnis setzen. In seinem Schreiben vom 03.01.2008 hat das LBV darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung der Kommune liege, dass die durchschnittliche Minderung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet 15 % nicht überschreitet. Dies wird mit dem vorgesehenen Beschluss eingehalten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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