Staatskanzlei

Woidke ruft zu reger Beteiligung an Sozialwahl auf

veröffentlicht am 24.03.2017

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger aufgerufen, sich an der Sozialwahl 2017 zu beteiligen. „Hier können Versicherte mitentscheiden, wer ihre Interessen zu Rente und Gesundheit vertritt", sagte Woidke heute beim Frühjahrsempfang des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg in Berlin. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften treten bei der Wahl mit Listen an.

Woidke: „Es geht um wichtige Themen, die uns alle betreffen. Ein starker Sozialstaat braucht Mitbestimmung. Deshalb ist eine rege Wahlbeteiligung so wichtig. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch."

Bei der Sozialwahl werden die Mitglieder der „Versichertenparlamente" bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Renten- und der Unfallversicherung bestimmt. Die Vorschlagslisten für die Sozialwahl stellen in der Regel die Sozialpartner auf. Das sind auf der Versichertenseite in erster Linie der DGB und seine Gewerkschaften und auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgebervereinigungen.

Die so genannten Versichertenparlamente treffen alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern. Sie verabschieden die Satzung und beschließen den Haushalt. Sie bestimmen beispielsweise auch, welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse bezahlt oder ob Zusatzbeiträge eingeführt werden.

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre per Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden vom 25. April bis 11. Mai 2017 versandt. Für Mitglieder der Barmer gibt es einen späteren Wahltermin. Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bundesweit sind etwa 48 Millionen Frauen und Männer wahlberechtigt, in Brandenburg rund 1,7 Millionen. 

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