Staatskanzlei

Gesetzentwurf der Landesregierung: Mindestlohn im Vergabegesetz soll auf 8,50 Euro erhöht werden

veröffentlicht am 22.10.2013

Die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg soll um 50 Cent auf 8,50 Euro pro Stunde erhöht werden. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske für eine entsprechende Änderung des Vergabegesetzes zugestimmt. Damit folgt die Landesregierung dem Vorschlag der Brandenburger Mindestlohnkommission, die im Juni nach einer Überprüfung eine solche Erhöhung empfohlen hatte. Der Gesetzentwurf wird im November in den Landtag eingebracht. Über die endgültige Höhe des künftigen Mindestlohns entscheidet damit das Parlament. Arbeitsminister Günter Baaske sagte: „Die empfohlene Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiges Signal für alle Beschäftigten, die für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen eingesetzt werden. Viel wichtiger ist aber ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde, von dem alle Beschäftigten profitieren würden. Gerade für die Menschen im Osten ist es entscheidend, dass bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD jetzt dieser Mindestlohn verbindlich festgeschrieben wird. In Brandenburg verdient jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn könnten wir dann auf eine spezielle Lohnuntergrenze im Vergabegesetz und auch auf den bürokratischen Mehraufwand im Land verzichten.“ Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte: „Im Gesetz ist festgelegt, dass der Vergabemindestlohn den Anstieg der Verbraucherpreise abbilden sollte. Da die Bürgerinnen und Bürger in den letzten anderthalb Jahren deutlich mehr für die Lebenshaltungskosten aufbringen müssen, aber auch die Löhne insgesamt gestiegen sind, ist die Anhebung des Vergabemindestlohns sinnvoll. Löhne, die so niedrig sind, dass sie durch Sozialleistungen aufgestockt werden müssen, höhlen das System der sozialen Sicherheit aus. Auch der Wettbewerb um die Aufträge der öffentlichen Hand wird zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen, dem wollen wir mit dem Vergabegesetz begegnen. Das Gesetz leistet einen Beitrag gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und für eine faire Entlohnung zu sorgen. Dies sind zentrale Voraussetzungen, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken.“ Nach dem Gesetzentwurf müssen Arbeitgeber, die im Auftrag von Land, Städten und Kommunen arbeiten, künftig ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von 8,50 Euro je Arbeitsstunde zahlen. Dieser Mindestlohn soll ab 2014 gelten. Im Herbst 2014 soll die Mindestlohnhöhe erneut von der Mindestlohnkommission geprüft werden. Die Brandenburger Mindestlohnkommission, die einzige ihrer Art in Ostdeutschland, hatte sich am 11. Dezember 2012 konstituiert. Aufgabe des 9-köpfigen unabhängigen Gremiums ist es, regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze vorzulegen. Basis dafür sind nach Vergabegesetz Änderungen der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Für die Erhöhung muss das Vergabegesetz durch den Landtag geändert werden. Vorsitzender der Kommission, aber ohne Stimmrecht, ist Arbeitsstaatssekretär Wolfgang Schroeder. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung.