Staatskanzlei

Weg zur Namensänderung erleichtert

veröffentlicht am 01.10.2013

Der Weg zur Namensänderung wird für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg erleichtert. Das sieht eine Änderung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung vor, die die Landesregierung am Dienstag in Potsdam beschlossen hat. Danach entscheiden die großen kreisangehörigen Städte Falkensee und Oranienburg künftig selbst über Namensänderungsanträge ihrer Bürger und nicht mehr der Landkreis. Das Kabinett entsprach damit einem Antrag der beiden Städte. Eine entsprechende Regelung gilt bereits für die anderen großen kreisfreien Städte Bernau bei Berlin, Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder. Außerdem können alle anderen Bürgerinnen und Bürger künftig selbst entscheiden, ob sie ihren Antrag auf Namensänderung bei ihrer Heimatgemeinde einreichen oder bei ihrer Kreisordnungsbehörde, die über die Anträge entscheidet. Bislang müssen Namensänderungsanträge bei der örtlichen Ordnungsbehörde ge-stellt werden, auch wenn die Kreisordnungsbehörde die Anträge bearbeitet und entscheidet. Die Landesregierung verspricht sich davon nicht nur Erleichterungen für die Bürger, sondern auch für die Verwaltungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.