Staatskanzlei

Landesgleichstellungsgesetz wird novelliert

veröffentlicht am 30.07.2013

Das brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz wird novelliert. Das Kabinett stimmte heute dem Gesetzentwurf von Frauenminister Günter Baaske zu. Nach der Kabinettssitzung sagte Baaske: „Frauen haben nach wie vor einen erschwerten Zugang zu Führungspositionen. Chancengleichheit wird sich in absehbarer Zeit aber nicht von alleine einstellen. Deshalb wird jetzt unter anderem eine eindeutige paritätische Quotierung bei der Besetzung von Stellen in der Landesverwaltung und in Aufsichtsgremien festgeschrieben. Das Land Brandenburg wird damit seiner besonderen Vorbildfunktion künftig noch stärker gerecht. Der Anteil von Frauen in Füh-rungspositionen muss deutlich verbessert werden.“ Über die Hälfte (51,5 Prozent) der Beschäftigten in der Landesverwaltung sind Frauen. Der Frauenanteil im höheren Dienst beträgt 40 Prozent. In Führungsposi-tionen sind Frauen aber noch immer unterrepräsentiert. So sind in den Ministerien und der Staatskanzlei nur 28 Prozent der Abteilungsleitungen und 34 Prozent der Referatsleitungen mit Frauen besetzt. An den Hochschulen sind nur 20 Prozent der Professuren mit Frauen besetzt. Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes wird eindeutig festge-schrieben, dass bei allen künftigen Stellenbesetzungen im Landesdienst überprüft werden muss, ob in einer Besoldungsgruppe innerhalb einer Laufbahn, in einer Entgeltgruppe oder in Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in der jeweiligen Behörde der Frauenanteil mindestens 50 Prozent beträgt. Wenn das nicht der Fall ist, sind Frauen bei gleichwertigen Qualifikationen gegenüber männ-lichen Mitbewerbern bevorzugt einzustellen. Neu ist außerdem, dass auch Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, mit in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes einbezogen werden. Baaske: „Im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten setzten wir damit auch für die private Wirtschaft ein Signal. Eine Frauenquote für die Wirtschaft kann ein Bundesland allein jedoch nicht einführen. Hier ist die Bundesregierung gefragt.“ Zum ersten Mal wird die Funktion der Landesgleichstellungsbeauftragten gesetzlich verankert. Bisher wurde diese Funktion nach jeder Landtagswahl per Organisationserlass neu geregelt. Die Gleichstellungsbeauftragten erhalten ein Klage-recht, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Landesgleichstellungsgesetz verletzt fühlen. Ein besonderer Kündigungsschutz für Gleichstellungsbeauftragte, ähnlich wie bei Personalratsmitgliedern, wird eingeführt.