Staatskanzlei

Landesregierung stärkt Korruptionsprävention

veröffentlicht am 07.06.2011

Die Landesregierung verbessert die Grundlagen für die Korruptionsprävention in der Landesverwaltung. Dazu stimmte das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung der von Innenminister Dietmar Woidke vorgelegten Novelle der entsprechenden Richtlinie zu. Die „Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung“ ist in wesentlichen Punkten überarbeitet worden und wird zudem mit der Novellierung dauerhaft entfristet. Woidke sprach von einem notwendigen Schritt, der in den Verwaltungen zu mehr Verantwortung, einem einheitlicheren Vorgehen, aber auch zu noch mehr Sensibilität für die Gefahren von Korruption beitragen soll. „Die Bürger erwarten zu Recht eine hohe Integrität und Objektivität des öffentlichen Dienstes. Dazu müssen sie auf wirksame und konsequent umgesetzte Abwehr von Korruption vertrauen können. Für die Landesverwaltung gibt es dabei jetzt einen noch besseren Kompass“, sagte Woidke. Das stärke die Korruptionsprävention. So definiert die neue Richtlinie umfänglich die Merkmale für gesteigerte Korruptionsgefährdung und enthält nunmehr zusätzlich konkrete Hinweise zur Erstellung einer Risikoanalyse in besonders gefährdeten Bereichen. Es wird klargestellt, dass diese Risikoanalysen Aufgabe der gesamten Dienststelle sind. Die Beratung der Dienststelle obliegt dem jeweiligen Antikorruptionsbeauftragten, der künftig unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet ist, nur deren Dienst- und Fachaufsicht untersteht sowie ein unmittelbares Vortragsrecht hat. Die Novelle regelt außerdem Belehrungspflichten und sichert den nötigen Spielraum für behördenspezifische Regelungen zur Personalrotation. Die allgemeine öffentliche Verwaltung von Land und Kommunen ist ein besonderer Zielbereich für Korruptionsversuche. Im vergangenen Jahr wurden in Brandenburg hier insgesamt 207 Korruptionsfälle bekannt.