Staatskanzlei

Modernes Wasserrecht auf den Weg gebracht

veröffentlicht am 22.03.2011

Mit einem Kabinettsbeschluss ist heute, am Weltwassertag, die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht worden. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. „Die Bundes- und Landesbestimmungen bilden künftig ein modernes Wasserrecht, welches die nachhaltige, an ökologischen Zielen orientierte Gewässerbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Herausforderungen von klimatischen Veränderungen in den Vordergrund rückt“, sagt Umweltministerin Anita Tack. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts in diesem Bereich verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. „Die stufenweise Anhebung des Entgeltes ist eine moderate Lösung. Die betroffenen Firmen haben jetzt Klarheit über die künftigen Belastungen und können sich langfristig darauf einstellen“, so Tack. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen. Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne. „Das Jahr 2010 mit extremen Niederschlägen und daraus resultierenden Hochwassern hat uns die Folgen des Klimawandels vor Augen geführt. Hydrologische Ausnahmesituationen werden zunehmen, wir wollen uns so gut wie möglich darauf einstellen“, so Umweltministerin Tack.