Staatskanzlei

Kabinett einig: Dienstwagenrichtlinie wird zeitnah geändert

veröffentlicht am 25.01.2011

Das Kabinett hat sich heute ausführlich vom Finanzminister Helmuth Markov über den Stand der Überarbeitung der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie unterrichten lassen. So wird es künftig keine private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Ausland mehr geben. Ferner werden Probefahrten nur noch bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig sein und auf maximal zwei Tage begrenzt werden. Dabei dürfen nur noch Fahrzeuge ausgewählt werden, die hinsichtlich der Landesvorgaben auch tatsächlich beschafft werden können. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzuwenden. Das zuständige Ministerium wird die überarbeitete Richtlinie, die sich bereits seit geraumer Zeit in der Abstimmung befindet, umgehend in Kraft setzen.