Staatskanzlei

Innen- und Finanzminister schlagen Änderungen an Verwaltungsreform vor - Schröter: „Im Dialog gute und bedenkenswerte Argumente gehört"

veröffentlicht am 11.04.2017

Innenminister Karl-Heinz Schröter hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag über beabsichtigte Veränderungen an den bisherigen Planungen zur Verwaltungsreform für Brandenburg informiert. Schröter legte dem Kabinett dazu eine Besprechungsunterlage vor. „Die Landesregierung hat immer betont, dass sie den Dialog will und sich sachlichen Argumenten nicht verschließen wird. Diesen Anspruch lösen wir jetzt ein", sagte Schröter. Finanzminister Christian Görke stellte zudem die geänderten Vorschläge zur finanziellen Begleitung der Reform vor.

Der heutigen Befassung im Kabinett vorausgegangen war die gründliche Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen von kommunalen Spitzenverbänden, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gewerkschaften und anderen Reformbetroffenen. „Diese breite Beteiligung war der richtige Weg", betonte Schröter. „Wir haben dabei viele gute und bedenkenswerte Argumente gehört. Die Hinweise von zahlreichen Landräten, Oberbürgermeistern und Kommunalpolitikern zu verschiedensten Aspekten unseres Reformvorhabens waren sehr wichtig und haben letztlich in mehreren Punkten zu Änderungen unserer Vorschläge geführt. So geht gelebte Demokratie! Immer nur Nein zu sagen ist angesichts unabweisbaren Handlungsbedarfs dagegen keine Alternative."

Ein Ergebnis dieser Auswertung ist der jetzt vorgeschlagene Verzicht auf den ursprünglich geplanten Landkreis Niederlausitz. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass die bisherigen Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz fusionieren sollen und die bisherige kreisfreie Stadt Cottbus in den Landkreis Spree-Neiße integriert wird. „Gegen den ursprünglichen Vorschlag wurde vorgetragen, dass der geplante große Landkreis territorial überdehnt sei, die ehrenamtliche Arbeit darin wegen der weiten Wege übermäßig erschwert und die Zusammenlegung von gleich vier Gebietskörperschaften ausgesprochen schwierig werden würde. Diese Argumente sind in einer Gesamtbewertung nicht einfach von der Hand zu weisen", sagte Schröter zur Begründung des neuen Vorschlags.

Die Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald sollen nach dem neuen Vorschlag des Innenministers ihre Eigenständigkeit behalten. Überlegungen, beide Kreise zu fusionieren, wurden aufgegeben. „Die Landkreise haben nachvollziehbar dargelegt, dass sie unter Berücksichtigung ihrer absehbaren demografischen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklung auch in Zukunft ihre Verwaltungsleistungen effizient werden erbringen können. Die nach dem Leitbildbeschluss des Landtages vorgegebene Mindesteinwohnerzahl von 150.000 wird in beiden Fällen dauerhaft überschritten werden. Diesen Argumenten kann und will ich mich nicht verschließen", sagte Schröter. Mit diesen Änderungen an der geplanten Gebietskulisse würde Brandenburg ab dem Jahr 2019 aus elf Landkreisen und einer kreisfreien Stadt (Potsdam) bestehen.

Auch die umfangreiche finanzielle Begleitung der Verwaltungsreform soll nach den jetzt vorgestellten Überlegungen an mehreren Punkten geändert werden. Finanzminister Görke: „Ich bedanke mich bei den Kreistagen und Verbänden für ihre zum Teil umfangreichen Stellungnahmen. Da insbesondere die kommunale Beteiligung an der vorgeschlagenen Teilentschuldung kritisiert wurde, haben wir die Karten neu gemischt. Wir werden in den Gesetzentwurf, der dem Landtag zur Beschlussfassung übergeben wird, aufnehmen, die Teilentschuldung komplett aus Landesmitteln zu finanzieren. 220 Millionen Euro werden zur Verfügung gestellt werden. Davon profitieren zum einen direkt alle reformbetroffenen, kassenkreditverschuldeten Kreise und kreisfreien Städte. Und davon profitieren zum anderen auch alle Landkreise und alle Städte und Gemeinden, da sie nun von der kritisierten Mitfinanzierung der Teilentschuldung entlastet werden."

Die vorgesehene Anschubfinanzierung für die Bildung der neuen Landkreise wird je betroffener Gebietskörperschaft von bisher 1,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro erhöht. Damit stehen jedem neuen Landkreis insgesamt 10 Millionen Euro „Starthilfe" zu Verfügung. „Zusätzlich zum Standardanpassungszuschuss und zu den reformbedingten Einmalkosten wird ein Landesfonds im Volumen von 50 Millionen Euro eingerichtet. Aus diesem Fonds, der einzig aus Landesmitteln gespeist wird,  sollen ab den Jahren 2019/2020 20 Millionen Euro für die Landkreise ohne direkte Kreisgrenze zu Berlin fließen. Die weiteren 30 Millionen Euro stehen den anderen Landkreisen zur Verfügung. Damit wird ermöglicht, dass der Start in den neuen Landkreisen gelingen kann", erläuterte Görke.

Die Auswertung der Stellungnahmen zur Verwaltungsreform wird auch für die geplante Funktionalreform Konsequenzen haben. Sie soll insbesondere die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben des Landesforstes, den schulpsychologischen Dienst und den Grenzveterinärdienst umfassen. Beabsichtigt ist auch, die Förderung der ländlichen Entwicklung (LEADER-Förderung) mit Beginn der neuen Förderperiode zu kommunalisieren. Auf die Kommunalisierung verschiedener Kleinstaufgaben soll hingegen verzichtet werden. Damit wäre im Regelfall keine nachhaltige Stärkung der kommunalen Verwaltung verbunden, hieß es zur Begründung.

In seiner bisherigen Struktur erhalten bleibt das Landesamt für Soziales und Versorgung. „Die Überführung des Landesamtes in einen Kommunalen Sozialverband ist von allen Landkreisen und Städten einhellig und mit nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt worden. Niemand will einen solchen Kommunalen Sozialverband. Und deshalb werden wir das auch nicht machen", erklärte Schröter.

Die jetzt vorgestellten Vorschläge umfassen darüber hinaus auch eine ganze Reihe von Anpassungen im Detail. So sollen zum Beispiel die Kreistage der neuen Landkreise erweitert werden können. Dabei werden sowohl die Einwohnerzahl der Landkreise als auch ihre Fläche („Flächenfaktor") zugrunde gelegt. Das war von zahlreichen Vertretern der Kreise und Kommunen ausdrücklich gewünscht worden. Diese Erweiterung der Kreistage folgt der Einschätzung, dass in (flächen-)größeren Landkreisen der Aufwand für das kommunalpolitische Engagement steigen könnte.

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