Staatskanzlei

Gemeinschaftslogo

Das Gemeinschaftslogo präsentiert sich als Weiterentwicklung der Wort-Bild-Marke für spezielle Verwendungszwecke. Das Gemeinschaftslogo darf verwendet werden:

  • von nachgeordneten Einrichtungen der Landesregierung, sofern diese hierzu durch die Staatskanzlei autorisiert wurden,
  • von Verbänden, Vereinigungen und sonstigen Nutzern innerhalb des Landes Brandenburg, sofern diese hierzu durch die Staatskanzlei autorisiert wurden,
  • für die Nutzung im Rahmen von Gemeinschaftsaufgaben der Landesregierung Brandenburgs bzw. deren Ressorts mit den Landesregierungen anderer Bundesländer (Berlin) und deren Ressorts mit/und Dritten,
  • zur Nutzung auf Messeständen (Gemeinschaftsstände),
  • zur Nutzung auf Werbemitteln für Kampagnen, die von den Ressorts der Landesregierung in Kooperation mit Dritten entwickelt werden (z.B. Verkehrssicherheitskampagne, Gründertage, Innovationspreis, Kampagne Gewalt gegen Frauen etc.),
  • zur Nutzung auf Werbemitteln, die von einzelnen Ressorts gemeinsam mit Betrieben und Unternehmen der Landesregierung entwickelt werden.

Das Gemeinschaftslogo darf nicht verwendet werden:

  • von nicht autorisierten Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder politischen Parteien und ihnen nahestehenden Interessengruppen,
  • Bei der Nutzung des Gemeinschaftslogos des Landes Brandenburg für rein kommerzielle Zwecke muss jeder Anschein einer behördlichen Empfehlung vermieden werden. Eine Nutzung des Gemeinschaftslogos, die den Verwender nicht erkennen lässt und/oder geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, Text oder Bilder, welche zusammen mit dem Logo präsentiert werden, seien vom Land Brandenburg erstellt bzw. autorisiert, ist ebenfalls unzulässig,
  • auf jeglichen Werbemitteln der Landesregierung, für die auf Grund des Kabinettsbeschlusses der Landesregierung die ausschließliche Verwendung des Hoheitszeichens oder des werbenden Logos des Landes Brandenburg (Wort-Bild-Marke) verbindlich vorgesehen ist.

Maße und Proportionen
Das Gemeinschaftslogo besteht aus dem stilisierten Adler und dem Schriftzug „Land Brandenburg”, welche auf einem roten, rechteckigen Feld stehen. Adler und Schriftzug im Farbfeld stehen allerdings in einem anderen Größenverhältnis zueinander als in der Wort- Bild-Marke. Die unten abgebildete Vermaßung basiert auf folgender Größe des rechteckigen Feldes: 3 Unit Höhe und 3,5 Unit Breite.

Die Größe der Adler-Silhouette (Höhe (1)), die Größe des Schriftzuges (Breite (2)) und der Abstand der Adler-Silhouette vom Schriftzug (3) sind konstant. Ebenfalls konstant ist die Position beider Komponenten auf dem rechteckigen Feld. Sie wird durch die Maße (4) (5) (6) und (7) bestimmt.

Grundraster

 

Grundraster

Ihr Ansprechpartner in der Staatskanzlei:
Sabine Theisinger
Tel. (0331) 866 1243

sowie
Marita Goga
Tel. (0331) 866 1223