Staatskanzlei

Volksbegehren gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am BER

Nach dem Volksbegehren für mehr Nachtruhe am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER), das in der zweiten Jahreshälfte 2012 mehr als 106.000 Bürgerinnen und Bürger mit einer gültigen Eintragung unterstützten, startete im August 2015 das zweite Volksbegehren gegen den Bau der 3. Start- und Landesbahn am BER.

Was fordert das Volksbegehren?

Das Volksbegehren "Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“ fordert, dass der Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER in Schönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsverfahren gebilligten Umfang hinaus erweitert wird.

Konkret wird gefordert (Zitat):
"§ 19 Abs. 11 des Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) in der Fassung vom 01.11.2003 einschließlich der Änderungen vom 10.10.2007 wird um folgende Sätze ergänzt:

  1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
  2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.

Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, den Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:

  • „Z16 Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
  • G17 Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“Landesentwicklungsplan

Die dritte Forderung des Volksbegehren betrifft die Zusammenarbeit mit Berlin. Demnach soll das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen, "falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert.

 

Chronologie des Volksbegehren

15. Juli 2015 - Vom 19. August 2015 bis 18. Februar 2016 wird im Land Brandenburg das Volksbegehren "Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau der 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER" durchgeführt. Das gab der Landesabstimmungsleiter im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27, Seite 581 vom 15. Juli 2015 bekannt.
[Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27]