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Rind
Rind Foto: Adam Morse; unsplash.com

Landwirtschaft und Forsten

Brandenburg ist durch vielfältige ländliche, überwiegend dünn besiedelte Räume mit kleinen Dörfern und Kleinstädten geprägt. In vielen Regionen stellen die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau mit den ihm verbundenen Branchen den wichtigsten Arbeitgeber dar, oft auch den einzigen.

Die ländlichen Räume Brandenburgs mit ihren unterschiedlichen Entwicklungspotenzialen sind der Lebens- und Wirtschaftsraum für fast zwei Drittel der Bevölkerung. Sie haben Funktionen als Wirtschafts-, Natur- und Sozialraum zu erfüllen, die nur durch die Schaffung dauerhafter Erwerbsmöglichkeiten, durch die Gestaltung und Erhaltung einer attraktiven Umwelt sowie die Sicherung einer adäquaten Infrastruktur zu gewährleisten sind.

Agrar- und Forstwirtschaft - wichtige Wirtschaftsfaktoren

Mit den Förderinstrumenten innerhalb der Europäischen Union hat Brandenburg die Chance, Entwicklungspotentiale für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu nutzen. Die Stärkung der langfristigen Wettbewerbs- und Marktfähigkeit der Betriebe steht an erster Stelle. Leistungsfähige Unternehmen im ländlichen Raum bilden das wirtschaftliche Rückgrat der Entwicklung auf dem Lande.

Die Vorlauf- und Begleitforschung im Agrar- und Forstbereich transferiert ihre Ergebnisse in eine umweltschonende und produktive Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft des Landes.

Die programmgerechte Umsetzung der Richtlinien zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (Europäischer Landwirtschaftsfonds ELER) ist auf die einzelbetriebliche Investition in den landwirtschaftlichen Unternehmen, die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie auf die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft gerichtet. Sie bietet die Grundlage, die Investitionsbereitschaft der Unternehmen im ländlichen Raum zu unterstützen und damit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Die Ausrichtung der Investitionsförderung für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die Fischereiwirtschaft, unterstützt durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), ist in die Gesamtförderstrategie des Landes eingebunden. Als oberste Leitlinie für den Mitteleinsatz gilt, Arbeitsplätze zu erhalten und neue wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.

Die sich verändernden Rahmenbedingungen erfordern eine  bedarfs- und flächendeckende, hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich. Gut qualifizierte Beschäftigte, vom Berufsstarter bis zur Führungsebene, in den „Grünen Berufen“ sind für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Ernährungssicherung der Gesellschaft sowie für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume entscheidend.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz unterstützt mit guter Verwaltung

Auch wenn das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) die Initiative von Unternehmerinnen und Unternehmern nicht ersetzen will und kann, steht die Agrarverwaltung in der besonderen Pflicht, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auf dem Lande sowie die Lebensqualität in den strukturschwachen ländlichen Regionen zu sichern und unter Beachtung des demografischen Wandels weiterzuentwickeln.

Es sind vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, die meist zwar weniger von den Verwerfungen des Weltmarkts abhängen, aber darauf bauen, dass Fördermittel auf der Grundlage der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union reibungslos und mit wenig Bürokratieaufwand abgerufen werden können. Mit der GAP hat die Europäische Gemeinschaft einheitliche Regeln aufgestellt, die für alle Agrarbetriebe von Malta bis Finnland gelten und deren Einhaltung ständig kontrolliert werden. Durch das gute Zusammenspiel der verschiedenen Verwaltungsebenen bei der Gestaltung und Kontrolle dieses komplizierten Regelwerkes der Europäischen Union ist die Verwaltung ein zuverlässiger Partner für die Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg geworden.

Aufgaben des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Die ministeriellen Aufgaben des MLUL erfassen die ganze Bandbreite von der Tierzucht und Tierhaltung über die tierische Erzeugung bis hin zur Verarbeitung und Vermarktung von tierischen Erzeugnissen, wie Fleisch, Fisch, Eier, Milch und Honig. Grundlagen bilden neben der nationalen Gesetzgebung die Regelungen, Qualitätsnormen und Handelsklassen sowie spezifische Fördermaßnahmen, die in der einheitlichen gemeinsamen Marktordnung der EU festgesetzt sind. Es werden rechtliche Vorgaben und Anforderungen auch für die pflanzlichen Erzeugnisse Wein, Zucker sowie Obst und Gemüse umgesetzt. Daneben erfolgen die Mitwirkung an der Ausarbeitung sowie die Umsetzung von immissionsschutzrechtlichen, baurechtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen, insbesondere für die Tierhaltung.

Das MLUK ist die Oberste Jagd-, Fischerei- und Forstbehörde des Landes. Das bedeutet, dass auch 14.000 Jäger und Falkner, 125.000 Freizeitfischer und 100.000 Waldbesitzer im Land direkt oder indirekt mit der Agrarverwaltung zu tun haben bzw. von deren Vorschriften betroffen sind. Besonders die Politik für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist Ausdruck der großen Verantwortung des MLUK für jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger.

Mit dem LEADER-Ansatz, der auf eine breite lokale Beteiligung setzt, werden die ländlichen Regionen entsprechend den Anforderungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unterstützt und entwickelt werden. Neben Arbeitsplatzangeboten, sozialer Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen gehört auch ein attraktives Sozial- und Kulturleben dazu. Damit soll dem Rückgang und der teilweisen Überalterung der Bevölkerung entgegengewirkt und insbesondere jungen Familien in den ländlich geprägten Räumen eine Zukunft gegeben werden. Der ELER leistet über den LEADER-Ansatz einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Stadt-Umland-Beziehungen. Bei der Umsetzung dieser Zielstellung soll insbesondere die Eigenverantwortung der einzelnen Regionen gestärkt werden. Die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und von Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind im Rahmen der ländlichen Entwicklung weiterhin wichtige Aufgaben. Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Überwindung eines der größten Investitionshemmnisse in den östlichen Bundesländern - das getrennte Eigentum an Grundstücken und Gebäuden - geht es dabei um die Lösung von Landnutzungskonflikten, die gemeindeübergreifende Dorfentwicklung, die Umsetzung der wasser- und naturschutzgesetzlichen Belange sowie die eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung von infrastrukturellen Großvorhaben in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume. Das MLUK als Oberste Flurbereinigungsbehörde übt bei der ländlichen Neuordnung die Dienst- und Fachaufsicht aus.

Zu einer umweltschonenden Landbewirtschaftung gehören neben der auf das Land Brandenburg angepassten Umsetzung der EU-Förderinstrumente im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Direktzahlungen auch die Fortschreibung der fachrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Pflanzenschutzgesetz, Saatgutverkehrsgesetz, Düngerecht und ökologischen Landbau. Das MLUK ist hier als rechtssetzende Behörde tätig und fungiert als fachliche Aufsichtsbehörde gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.