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Frauen bei der Arbeit
Frauen bei der Arbeit Foto: unsplash; pixabay.com

Gleichstellung und Frauen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges Ziel der brandenburgischen Landesregierung über alle Politikfelder hinweg. Es geht um Chancengleichheit für Frauen und Männer, für Mädchen und Jungen in allen Lebensphasen: insbesondere in Ausbildung und Beruf, Familie und öffentlichem Leben.

Vorrangig geht es um die Beseitigung von vorhandenen strukturellen Benachteiligungen von Frauen und Mädchen. Zum Beispiel verdienen Frauen in Brandenburg bei gleicher Arbeit durchschnittlich acht Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (im Bundesdurchschnitt beträgt diese bereinigte Lohnlücke sogar 21,6 Prozent).

Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist in der Landesverfassung im Artikel 12, Absatz 3 festgeschrieben: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“

Das Frauenministerium bündelt und koordiniert die Frauen- und Gleichstellungspolitik aller Ressorts. Sie gibt der Verankerung von Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen wichtige Impulse. Ein Hauptanliegen ist die Mobilisierung aller Kräfte für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Förderung und Unterstützung der lokalen Frauenpolitik, von Frauenbündnissen, Netzwerken und Kooperationsstrukturen sind weitere Schwerpunkte.

Landesgleichstellungsgesetz

Ziel des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz) ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern. Das Gesetz trat 1994 in Kraft und wurde 2013 novelliert.

Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm

Zur Verbesserung der Chancengleichheit für Frauen und Männer hat die Landesregierung am 6. September 2016 das zweite „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg“ verabschiedet. In ihm sind die ressortübergreifenden aktuellen Ziele und Handlungsschwerpunkte der Gleichstellungspolitik bis zum Jahr 2019 formuliert. Es beinhaltet einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen, beispielsweise zur Überwindung von klassischen Rollenbildern oder zur politischen gleichberechtigten Teilhabe, und den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung erstmals ein Leitbild für ihre Arbeit und das gesellschaftliche Miteinander in Brandenburg gegeben, das verbindliche Aussagen für die Gestaltung einer geschlechtergerechten Gesellschaft trifft.

Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bezeichnet den Ansatz, bei allen politischen Maßnahmen auch die geschlechtsspezifischen Folgen zu berücksichtigen. Grundlage ist die Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Frauen und Männer in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Dieser gleichstellungspolitische Ansatz ist die Grundlage der brandenburgischen Landespolitik, insbesondere der Gleichstellungspolitik.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Manuela Dörnenburg. Ihre Aufgabe ist es, die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort zu stärken, sich für die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg einzusetzen und die Öffentlichkeit für das Thema Gleichstellung zu sensibilisieren.