Staatskanzlei

Bestandsdatenabfrage zur Gefahrenabwehr geregelt

veröffentlicht am 24.09.2013

Der Zugriff der Polizei auf die bei den Telekommunikationsdiensteanbietern gespeicherten Bestandsdaten von Kunden soll jetzt landesgesetzlich geregelt werden. Das Kabinett verabschiedete dazu heute in Potsdam einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Dieser enthält auch Bestimmungen zur Datenabfrage bei Chat- und Forenanbietern. Innenminister Ralf Holzschuher erläuterte: „Mit der Gesetzesänderung werden keine neuen Befugnisse geschaffen, sondern die Vorschriften über den Datenabruf nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert. Die Bestandsdaten spielen im Bereich der Gefahrenabwehr eine entscheidende Rolle, vor allem bei der Suche nach möglicherweise suizidgefährdeten, hilflosen oder vermissten Personen. Außerdem können sie wirksam dazu beitragen, schwere Kriminalität wie Terroranschläge oder Amokläufe zu verhindern. Die Abfrage bezieht sich immer auf konkrete Einzelfälle.“ Zu den von Telekommunikationsdiensteanbietern gespeicherten Bestandsdaten gehören Informationen wie Name, Anschrift, Bankverbindung, Rufnummer, Passwörter, PIN und PUK. Auslöser für die Neuregelung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr: Danach begründet das Telekommunikationsgesetz allein noch keine Auskunftspflicht der Anbieter gegenüber den Sicherheitsbehörden. Hierzu ist nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts vielmehr zusätzlich eine landesrechtliche Regelung erforderlich, die klarstellt, gegenüber welchen Behörden die Anbieter konkret zur Datenübermittlung verpflichtet sind. Dieser Forderung wird mit der Novelle des Landespolizeigesetzes entsprochen. Von den Möglichkeiten der Datenabfrage wurde in Brandenburg 2011 in sieben Fällen und im Jahr 2012 in drei Fällen Gebrauch gemacht. Dabei ging es in insgesamt acht Fällen um Suizidankündigungen sowie um eine Bedrohung und eine Ankündigung eines Amoklaufes. „Diese Zahlen zeigen, dass Brandenburg von der Möglichkeit der Datenabfrage sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht hat“, sagte Holzschuher.