Staatskanzlei

Gerber: Rasche und unbürokratische Hilfe –
Vereinbarung über Hochwasserhilfe unterzeichnet

veröffentlicht am 02.08.2013

Staatskanzleichef Albrecht Gerber hat heute in Berlin eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Schadensbeseitigung nach dem jüngsten Hochwasser unterzeichnet. Das Dokument regelt die Verteilung und Verwendung der Mittel aus dem Fonds „Aufbauhilfe“. An der Unterzeichnung nahmen Vertreter aus den Bundesministerien der Finanzen sowie des Innern und von weiteren zehn Bundesländern teil. Staatssekretär Gerber würdigte „die konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Hochwasserhilfe. Dadurch wird es möglich, von den Fluten betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen und auch beschädigte Infrastruktur rasch wieder herzustellen.“ Zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der Infrastruktur hatten Bund und Länder den Fonds „Aufbauhilfe“ in Höhe von acht Milliarden Euro als Sondervermögen des Bundes errichtet. An der Finanzierung beteiligen sich die Länder in Form von jährlichen Festbeträgen in Höhe von 202 Millionen Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Auf Brandenburg entfällt ein jährlicher Betrag von rund sechs Millionen Euro. Die Landesregierung wird im Laufe des Augusts die konkreten Modalitäten klären, wo und wie von Betroffen Anträge gestellt werden können. Unabhängig davon können vom Hochwasser geschädigte private Haushalte und Unternehmen eine erste Soforthilfe des Landes erhalten. Finanzminister Helmuth Markov hatte Mitte Juni eine entsprechende Richtlinie erlassen.