Staatskanzlei

Brandenburg für modernes Staatsangehörigkeitsrecht

veröffentlicht am 28.05.2013

Brandenburg wird gemeinsam mit Baden-Württemberg und anderen Ländern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes starten. Das beschloss das Kabinett heute. Ziel des Vorstoßes ist die Abschaffung der so genannten Optionsregelung für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern sowie die Beseitigung der Schranken für die doppelte Staatsbürgerschaft. Einbürgerungswillige sollen künftig im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen. Innenminister Dietmar Woidke betonte: „Wir leisten uns in Deutschland ein Staatsangehörigkeitsgesetz, das unnötig kompliziert ist und zugleich abschreckend wirkt. Es ist das Gegenteil einer notwendigen Willkommenskultur.“ Das Gesetz gehe in wesentlichen Punkten bis auf das Jahr 1913 zurück. „Es passt nicht mehr in die Realität des 21. Jahrhunderts. Bestehende Vorschriften haben sich in der Praxis als unzweckmäßig und unter Aspekten der Integration sogar als schädlich erwiesen. Daher unterstützt die Landesregierung eine grundlegende Neuausrichtung des Staatsangehörigkeitsrechts.“ Woidke betonte weiter: „In der Praxis ist der Grundsatz der Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft ohnehin vielfach durchbrochen. Nennenswerte Probleme mit doppelten Staatsbürgerschaften sind bislang nicht bekannt geworden. Niemandem nützt eine Regelung, die weitgehend nur noch auf dem Papier steht.“ Es sei daher an der Zeit, die Rechtslage an die heutigen Realitäten anzupassen. „Wir müssen sowohl die Bedingungen für eine Integration der in Deutschland lebenden Ausländer verbessern als auch die Zuwanderungsbedingungen für qualifizierte ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern attraktiver gestalten“, so der Innenminister. Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist bislang der Grundsatz verankert, dass eine Person nur eine Staatsangehörigkeit besitzen darf. Die Optionsregelung verlangt von in Deutschland geborenen Kindern, deren Eltern bei ihrer Geburt noch keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, aber bereits länger als acht Jahre im Land lebten, zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern zu wählen. Wer beide Staatsbürgerschaften behalten will, muss dies bis zu seinem 21. Geburtstag begründet beantragen. In den vergangenen Jahren erfolgten jeweils mehr als 50 Prozent aller Einbürgerungen in Deutschland unter Hinnahme von doppelten Staatsangehörigkeiten (2011: 50,4 %, 2010: 53,1 %, 2009: 53,7 %). Nicht nur klassische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada und Australien, sondern auch 19 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Großbritannien, Frankreich, Italien, Polen und Spanien lassen die doppelte Staatsbürgerschaft längst zu. Nach Angaben der Bundesregierung verloren bis 2013 bereits 16 in Deutschland geborene junge Erwachsene ihre deutsche Staatsbürgerschaft infolge der Optionsregelung.