Staatskanzlei

Landesregierung beschließt Gesetzesinitiative zur Anhebung des Spitzensteuersatzes bei Einkommensteuer

veröffentlicht am 05.03.2013

Die Landesregierung plädiert für die Anhebung des Spitzensatzes bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent. Im Kabinett brachte Finanzminister Helmuth Markov heute eine Bundesratsinitiative für einen entsprechenden Gesetzentwurf zu einer höheren Besteuerung von Einkommen ab 100.000 Euro ein. Finanzminister Markov: „Brandenburg hat seit langem darauf hingewiesen, dass die Anhebung des Spitzensteuersatzes ein erster überfälliger Schritt zur sozial gerechten Besteuerung in Deutschland und zur Änderung der Lastenverteilung ist.“ Er verwies darauf, dass Gutverdienende in den letzten Jahren erheblich von der Steuergesetzgebung profitiert hätten. So sei der Spitzensteuersatz seit Ende der 1980er Jahre von 56 Prozent auf aktuell 42 Prozent abgesenkt worden. „Es ist dringend an der Zeit, bundesweit eine soziale Ausgewogenheit im Steuerrecht zu erreichen“, hob der Finanzminister hervor. Ein gemeinsamer Antrag von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen zur Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent hatte im Bundesrat im Februar 2012 keine Mehrheit gefunden. Vor dem Hintergrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer zeigte sich Brandenburgs Finanzminister optimistisch, dass der jetzige Gesetzentwurf des Landes mehrheitsfähig sei. Markov verwies auch darauf, dass die Anhebung des Spitzensteuersatzes auch aus Gründen der Haushaltskonsolidierung geboten sei. Diese stehe in vielen Ländern oben auf der politischen Agenda. An der Konsolidierung müssten sich auch Besserverdienende angemessen finanziell beteiligen.