Staatskanzlei

Brandenburg für besseren Schutz vor Fluglärm

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilte Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 19.02.2013

Brandenburg wird auf der nächsten Bundesratssitzung am 1. März eine eigene Initiative für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm einbringen. Darauf hat sich das Kabinett heute in Potsdam verständigt. Hintergrund sind die festgefahrenen Verhandlungen zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften, die bislang noch keine Mehrheit im Bundesrat gefunden haben. Nicht zuletzt die Diskussionen um die Festlegung der Flugrouten für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg haben nochmals deutlich gemacht, dass die bisherigen Verfahrensvorschriften zur Regelung von Flugverfahren nicht ausreichen. Weil den Anwohnern von Flughäfen im öffentlichen Verkehrsinteresse Fluglärmbelastungen zugemutet werden, sind aus Sicht der Landesregierung hier Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Lärmschutzes, insbesondere auch nachts, notwendig. Da die bisherigen Regelungen, auch die des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm nicht ausreichen, sollen vor allem Änderungen im Luftrecht diesem Anliegen Rechnung tragen. Brandenburg schlägt danach eine Änderung im Paragraph 29b Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes vor: Nicht nur die Luftfahrtbehörden, sondern auch „die Flugsicherungsorganisation“ haben „auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren und bei der Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben durch die Flugsicherung ist unter Wahrung der sicheren Abwicklung des Luftverkehrs auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Die neu gefasste Nummer 8 in Paragraph 32 Absatz 4 fordert ein transparentes Verfahren bei der Festlegung der Flugrouten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, um die Belange des Lärmschutzes gegenüber wirtschaftlichen und verkehrlichen Interessen sicherzustellen.