Staatskanzlei

Brandenburg für beschleunigten Ausstieg aus der Atomkraft - Gemeinsame Gesetzesinitiative im Bundesrat

Regierungssprecher Thomas Braune teilt mit:

veröffentlicht am 07.04.2011

Brandenburg hat gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bremen einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Atomausstieg in den Bundesrat eingebracht. Damit soll erreicht werden, dass die sieben ältesten Meiler und der Pannenreaktor Krümmel sofort per Gesetz für immer vom Netz gehen. Außerdem soll die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr durchgesetzte Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke rückgängig gemacht werden. Ferner werden die Betreiber zu einer dynamischen Risikovorsorge verpflichtet. Der Gesetzentwurf wird im Bundesrat am Freitag nächster Woche debattiert und an die Ausschüsse überwiesen. Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete den Beitritt zu der Gesetzesinitiative: „ Wir machen damit deutlich, dass es Brandenburg ernst ist mit dem Atomausstieg. Wer die Lehren aus den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima politisch verantwortlich beherzigen will, muss jetzt handeln. Ich setze sehr darauf, dass den Bekenntnissen der Bundesregierung und aus den Reihen der Koalition aus Union und FDP zur energiepolitischen Wende nun auch Taten folgen. Der Umgang mit unserer Gesetzesinitiative wird zum Lackmustest für Schwarz-Gelb.“ Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Atomkatastrophe in Japan die Risiken des Betriebs von Atomkraftwerken gerade mit Blick auf das Restrisiko durch externe Einwirkungen verdeutlicht hat. Dies erfordert aus verfassungsrechtlichen Gründen eine gesetzgeberische Neubewertung der Risiken. Da die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke nicht oder nur sehr unzureichend gegen Flugzeugsabstürze oder terroristische Angriffe mit Flugzeugen abgesichert sind, besteht insbesondere bei diesen Handlungsbedarf. Auch der Weiterbetrieb der Anlage Krümmel ist unter Sicherheitsaspekten nicht vertretbar. Für die übrigen Kraftwerke gilt es, eine Neubewertung des Risikopotenzials vorzunehmen. Die Kernpunkte des Atomausstiegsgesetzentwurfs sind: Stilllegung: Die Betriebsgenehmigungen der sieben ältesten Atomkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Phillipsburg 1 und des sicherheitsproblematischen Reaktors Krümmel werden durch Gesetz entschädigungslos und ohne Übertragung der Reststrommengen entzogen. Rücknahme der Laufzeitverlängerung: Für die übrigen Kraftwerke werden die im Herbst 2010 durch die 11. und 12. Novelle vorgenommenen Änderungen des Atomgesetzes – soweit sie im Zusammenhang mit der Verlängerung von Laufzeiten stehen – auf den alten Rechtszustand zurückgeführt. Dynamische Risikovorsorge: Das mit dem zeitlich begrenzten Weiterbetrieb dieser Anlagen verbundene Restrisiko ist nur hinnehmbar, wenn die jeweiligen Sicherheitsvorkehrungen an den jeweiligen Stand der Erkenntnisse zum Risikopotenzial und den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Diese Betreiberpflicht wird in dem Gesetz klargestellt.